E-Invoicing Archives - OpenText Blogs https://blogs.opentext.com/de/category/loesungen/business-network-loesungen/e-invoicing-business-network-loesungen/ The Information Company Thu, 24 Apr 2025 10:05:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://blogs.opentext.com/wp-content/uploads/2024/07/cropped-OT-Icon-Box-150x150.png E-Invoicing Archives - OpenText Blogs https://blogs.opentext.com/de/category/loesungen/business-network-loesungen/e-invoicing-business-network-loesungen/ 32 32 Französisches E-Invoicing-Mandat – Termin für große Unternehmen endgültig bestätigt https://blogs.opentext.com/de/franzoesisches-e-invoicing-mandat-termin-fuer-grosse-unternehmen-endgueltig-bestaetigt/ Wed, 23 Apr 2025 13:04:20 +0000 https://blogs.opentext.com/?p=999308207

Am 11. April 2025 hat die französische Regierung endgültig Klarheit bezüglich des E-Invoicing-Mandats geschaffen: Der Zeitplan bleibt unverändert, trotz jüngster Diskussionen und eines zwischenzeitlich beschlossenen Änderungsantrags, der eine einjährige Verschiebung vorsah. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Unternehmen tritt somit wie geplant am 1. September 2026 in Kraft.

Mit dem neuen Mandat ist zudem festgelegt, dass elektronische Rechnungen künftig ausschließlich über von der französischen Steuerbehörde zertifizierte E-Invoicing Provider, sogenannte Partner Dematerialisation Platforms (PDP), übermittelt werden dürfen. Ein direkter Versand von Rechnungen zwischen Lieferant und Kunde ist dann nicht mehr möglich. OpenText wird als zertifizierter PDP diesen Prozess für Sie übernehmen und sorgt für die rechtskonforme, sichere und effiziente Übermittlung Ihrer Rechnungen.

Hintergrund und aktuelle Entwicklung

In den vergangenen Wochen sorgten Gerüchte über eine mögliche Verschiebung der E-Invoicing-Pflicht für Unsicherheit. Ein entsprechender Änderungsantrag war bereits im Parlament angenommen worden. Nun hat die französische Regierung diesen jedoch erfolgreich aufgehoben. Damit ist bestätigt: Große Unternehmen müssen sich weiterhin auf den Stichtag 1. September 2026 vorbereiten.

Im Rahmen eines Gesprächs am 4. April 2025 mit Sébastien Rabineau, Projektleiter bei der französischen Steuerbehörde DGFiP, wurde die Entschlossenheit der Regierung bekräftigt, an diesem Zeitplan festzuhalten und Verzögerungen aktiv entgegenzuwirken. Die Komplexität der Reform macht es für Unternehmen umso wichtiger, die Vorbereitungen konsequent voranzutreiben und sich nicht von Gerüchten über eine Verschiebung ablenken zu lassen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Der Starttermin für die E-Invoicing-Pflicht für große Unternehmen bleibt der 1. September 2026.
  • Die französische Regierung setzt alles daran, den Zeitplan einzuhalten.
  • Unternehmen sollten ihre Systemlandschaften und Prozesse rechtzeitig anpassen und die Umsetzung aktiv vorantreiben.

Empfehlung: Jetzt vorbereiten

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre E-Invoicing-Readiness zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Setzen Sie auf einen erfahrenen Partner, der Sie auf dem Weg zur Compliance begleitet.

Lesen Sie unseren E-Invoicing Readiness Check und sprechen Sie uns an, um gemeinsam Ihre individuelle Umsetzungsstrategie zu entwickeln.

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Am 11. April 2025 hat die französische Regierung endgültig Klarheit bezüglich des E-Invoicing-Mandats geschaffen: Der Zeitplan bleibt unverändert, trotz jüngster Diskussionen und eines zwischenzeitlich beschlossenen Änderungsantrags, der eine einjährige Verschiebung vorsah. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für große Unternehmen tritt somit wie geplant am 1. September 2026 in Kraft.

Mit dem neuen Mandat ist zudem festgelegt, dass elektronische Rechnungen künftig ausschließlich über von der französischen Steuerbehörde zertifizierte E-Invoicing Provider, sogenannte Partner Dematerialisation Platforms (PDP), übermittelt werden dürfen. Ein direkter Versand von Rechnungen zwischen Lieferant und Kunde ist dann nicht mehr möglich. OpenText wird als zertifizierter PDP diesen Prozess für Sie übernehmen und sorgt für die rechtskonforme, sichere und effiziente Übermittlung Ihrer Rechnungen.

Hintergrund und aktuelle Entwicklung

In den vergangenen Wochen sorgten Gerüchte über eine mögliche Verschiebung der E-Invoicing-Pflicht für Unsicherheit. Ein entsprechender Änderungsantrag war bereits im Parlament angenommen worden. Nun hat die französische Regierung diesen jedoch erfolgreich aufgehoben. Damit ist bestätigt: Große Unternehmen müssen sich weiterhin auf den Stichtag 1. September 2026 vorbereiten.

Im Rahmen eines Gesprächs am 4. April 2025 mit Sébastien Rabineau, Projektleiter bei der französischen Steuerbehörde DGFiP, wurde die Entschlossenheit der Regierung bekräftigt, an diesem Zeitplan festzuhalten und Verzögerungen aktiv entgegenzuwirken. Die Komplexität der Reform macht es für Unternehmen umso wichtiger, die Vorbereitungen konsequent voranzutreiben und sich nicht von Gerüchten über eine Verschiebung ablenken zu lassen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Der Starttermin für die E-Invoicing-Pflicht für große Unternehmen bleibt der 1. September 2026.
  • Die französische Regierung setzt alles daran, den Zeitplan einzuhalten.
  • Unternehmen sollten ihre Systemlandschaften und Prozesse rechtzeitig anpassen und die Umsetzung aktiv vorantreiben.

Empfehlung: Jetzt vorbereiten

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre E-Invoicing-Readiness zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Setzen Sie auf einen erfahrenen Partner, der Sie auf dem Weg zur Compliance begleitet.

Lesen Sie unseren E-Invoicing Readiness Check und sprechen Sie uns an, um gemeinsam Ihre individuelle Umsetzungsstrategie zu entwickeln.

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E-Invoicing-Mandate und Aktualisierungen: Frankreich https://blogs.opentext.com/de/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-frankreich/ Tue, 22 Oct 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-frankreich/

Oktober 2024

PDPs spielen eine zentrale Rolle: Wichtiges Update zur französischen E-Invoicing-Reform

Das französische Finanzministerium hat eine wichtige Aktualisierung der E-Invoicing-Reform angekündigt. Sie soll die Art und Weise, wie Unternehmen in Frankreich Rechnungen ausstellen, verändern. Diese jüngste Entwicklung wird die Rahmenbedingungen grundlegend umgestalten und den Schwerpunkt auf die Rolle der Partner-Dematerialisierungsplattformen (Partner Dematerialization Platform, PDP) verlagern.

Die wichtigsten Punkte der jüngsten Ankündigung

In der Ankündigung des Ministeriums vom 15. Oktober 2024 werden die folgenden Punkte hervorgehoben:

  1. Zentrale Rolle der PDPs:

    • Mehr als 70 Partnerplattformen für die Dematerialisierung wurden bis zum 25. März 2024 von der DGFiP (Generaldirektion für öffentliche Finanzen) vorläufig registriert. Dieses hohe Maß an Interesse und Vorbereitung innerhalb des Ökosystems zeigt, dass diese Plattformen bereit sind, die Reform zu unterstützen.
    • Alle Business-to-Business (B2B)- und Business-to-Government (B2G)-Transaktionen werden über diese PDPs abgewickelt, um einen rationalisierten und sicheren Rechnungsstellungsprozess zu gewährleisten.

  2. PPF wird sich nur auf die wichtigsten Dienstleistungen konzentrieren:

    • Das öffentliche Rechnungsstellungsportal (Portail Public de Facturation, PPF) wird sich auf die Bereitstellung wesentlicher Dienste für Unternehmen, PDPs und die Steuerverwaltung konzentrieren. Dazu gehören das Führen eines Empfängerverzeichnisses und die Funktion als Datenzentrale zur Erleichterung der Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörden, insbesondere zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

  3. Zeitplan für die Umsetzungbleibt unverändert:

    • 1. September 2026: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen.
    • 1. September 2027: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen müssen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen.

Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen werden erwartet

Diese Aktualisierung bedeutet eine große Umstellung für Unternehmen in Frankreich, insbesondere für diejenigen, die einen Opérateur de Dématérialisation (OD) nutzen oder sich direkt an den PPF anschließen wollten. Da alle Transaktionen über PDPs abgewickelt werden, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie mit einem registrierten PDP zusammenarbeiten, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.

Im November werden weitere Aktualisierungen erwartet, in denen etwaige Änderungen an den technischen Spezifikationen, Einzelheiten der Umsetzung und die Auswirkungen erläutert werden.

Wie kann OpenText Sie bei der Umstellung auf E-Invoicing unterstützen?

Wie wir in unserem August-Update beschrieben haben, ist OpenText bereits ein registrierter PDP und als solcher gut vorbereitet, um Ihrem Unternehmen zu helfen, diesen Übergang reibungslos zu bewältigen. Unsere umfassenden Lösungen gewährleisten die Einhaltung der neuen Vorschriften und optimieren gleichzeitig Ihre Rechnungsstellungsprozesse. Hier erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können:

  • Nahtlose Integration: Unsere Plattformen lassen sich nahtlos in Ihre bestehenden Systeme integrieren. Das minimiert Störungen und gewährleistet einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung.

  • Erhöhte Sicherheit: Wir legen größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten, bieten einen zuverlässigen Schutz vor Betrug und gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
  • Unterstützung durch Experten: Unser Expertenteam steht Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite, angefangen bei unserem e-Invoicing Readiness Check, der sicherstellt, dass Ihre Daten den gestellten Anforderungen entsprechen, über die anfängliche Implementierung bis hin zum laufenden Support.
  • Managed Service: Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern sorgt OpenText mit seinem Managed-Service-Ansatz dafür, dass der Betrieb Ihrer E-Invoicing-Plattform reibungslos abläuft. Unsere Teams überwachen und verwalten das System proaktiv, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen erfolgreich gesendet und empfangen werden.

Fazit

Die jüngste Ankündigung des französischen Finanzministeriums macht deutlich, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich auf die bevorstehende Reform der elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten. Mit OpenText als Partner können Sie diese Reform souverän meistern und die Vorteile eines optimierten, konformen Rechnungsstellungsprozesses nutzen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn wir im November die Umsetzung dieser tiefgreifenden Reform beobachten und begleiten.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und die Regularien in Frankreich?

Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Und hier finden Sie Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare

Lesen Sie auch unsere früheren Blogbeiträge zu diesem Thema:

E-Invoicing: OpenText ist jetzt als PDP in Frankreich zertifiziert (Stand September 2024)

E-Invoicing Mandate und Updates: Frankreich (Stand Februar 2024)

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Oktober 2024

PDPs spielen eine zentrale Rolle: Wichtiges Update zur französischen E-Invoicing-Reform

Das französische Finanzministerium hat eine wichtige Aktualisierung der E-Invoicing-Reform angekündigt. Sie soll die Art und Weise, wie Unternehmen in Frankreich Rechnungen ausstellen, verändern. Diese jüngste Entwicklung wird die Rahmenbedingungen grundlegend umgestalten und den Schwerpunkt auf die Rolle der Partner-Dematerialisierungsplattformen (Partner Dematerialization Platform, PDP) verlagern.

Die wichtigsten Punkte der jüngsten Ankündigung

In der Ankündigung des Ministeriums vom 15. Oktober 2024 werden die folgenden Punkte hervorgehoben:

  1. Zentrale Rolle der PDPs:
    • Mehr als 70 Partnerplattformen für die Dematerialisierung wurden bis zum 25. März 2024 von der DGFiP (Generaldirektion für öffentliche Finanzen) vorläufig registriert. Dieses hohe Maß an Interesse und Vorbereitung innerhalb des Ökosystems zeigt, dass diese Plattformen bereit sind, die Reform zu unterstützen.
    • Alle Business-to-Business (B2B)- und Business-to-Government (B2G)-Transaktionen werden über diese PDPs abgewickelt, um einen rationalisierten und sicheren Rechnungsstellungsprozess zu gewährleisten.
  2. PPF wird sich nur auf die wichtigsten Dienstleistungen konzentrieren:
    • Das öffentliche Rechnungsstellungsportal (Portail Public de Facturation, PPF) wird sich auf die Bereitstellung wesentlicher Dienste für Unternehmen, PDPs und die Steuerverwaltung konzentrieren. Dazu gehören das Führen eines Empfängerverzeichnisses und die Funktion als Datenzentrale zur Erleichterung der Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörden, insbesondere zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.
  3. Zeitplan für die Umsetzungbleibt unverändert:
    • 1. September 2026: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen.
    • 1. September 2027: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen müssen ebenfalls elektronische Rechnungen ausstellen.

Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen werden erwartet

Diese Aktualisierung bedeutet eine große Umstellung für Unternehmen in Frankreich, insbesondere für diejenigen, die einen Opérateur de Dématérialisation (OD) nutzen oder sich direkt an den PPF anschließen wollten. Da alle Transaktionen über PDPs abgewickelt werden, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie mit einem registrierten PDP zusammenarbeiten, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.

Im November werden weitere Aktualisierungen erwartet, in denen etwaige Änderungen an den technischen Spezifikationen, Einzelheiten der Umsetzung und die Auswirkungen erläutert werden.

Wie kann OpenText Sie bei der Umstellung auf E-Invoicing unterstützen?

Wie wir in unserem August-Update beschrieben haben, ist OpenText bereits ein registrierter PDP und als solcher gut vorbereitet, um Ihrem Unternehmen zu helfen, diesen Übergang reibungslos zu bewältigen. Unsere umfassenden Lösungen gewährleisten die Einhaltung der neuen Vorschriften und optimieren gleichzeitig Ihre Rechnungsstellungsprozesse. Hier erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können:

  • Nahtlose Integration: Unsere Plattformen lassen sich nahtlos in Ihre bestehenden Systeme integrieren. Das minimiert Störungen und gewährleistet einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung.
  • Erhöhte Sicherheit: Wir legen größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten, bieten einen zuverlässigen Schutz vor Betrug und gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
  • Unterstützung durch Experten: Unser Expertenteam steht Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite, angefangen bei unserem e-Invoicing Readiness Check, der sicherstellt, dass Ihre Daten den gestellten Anforderungen entsprechen, über die anfängliche Implementierung bis hin zum laufenden Support.
  • Managed Service: Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern sorgt OpenText mit seinem Managed-Service-Ansatz dafür, dass der Betrieb Ihrer E-Invoicing-Plattform reibungslos abläuft. Unsere Teams überwachen und verwalten das System proaktiv, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen erfolgreich gesendet und empfangen werden.

Fazit

Die jüngste Ankündigung des französischen Finanzministeriums macht deutlich, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich auf die bevorstehende Reform der elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten. Mit OpenText als Partner können Sie diese Reform souverän meistern und die Vorteile eines optimierten, konformen Rechnungsstellungsprozesses nutzen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn wir im November die Umsetzung dieser tiefgreifenden Reform beobachten und begleiten.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und die Regularien in Frankreich?

Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Und hier finden Sie Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare

Lesen Sie auch unsere früheren Blogbeiträge zu diesem Thema:

E-Invoicing: OpenText ist jetzt als PDP in Frankreich zertifiziert (Stand September 2024)

E-Invoicing Mandate und Updates: Frankreich (Stand Februar 2024)

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E-Invoicing-Mandate und Aktualisierungen: Vereinigtes Königreich https://blogs.opentext.com/de/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-vereinigtes-koenigreich/ Thu, 17 Oct 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-vereinigtes-koenigreich/

September 2024

Aufbruch in die Zukunft: Die britische Steuerbehörde HMRC kündigt eine Sondierung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung an

Vor Kurzem hat die britische Regierung eine interessante Veränderung angekündigt, die den Umgang der Unternehmen mit der Rechnungsstellung revolutionieren könnte. Als Teil eines umfassenderen Reformpakets wird die britische Steuerbehörde HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) in Kürze eine Anhörung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in allen britischen Unternehmen und Regierungsstellen einleiten.

Ein Schritt hin zur digitalen Transformation

Diese Anhörung ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines digitalen Ansatzes. Ziel ist es, Verwaltungsaufgaben zu rationalisieren, den Cashflow zu verbessern, die Produktivität zu steigern, Fehler bei Steuererklärungen zu reduzieren und gleichzeitig die Effizienz der Unternehmen insgesamt zu steigern.

Aus Sicht der Regierung wird dies als eine entscheidende Initiative zur Verbesserung des britischen Steuersystems angesehen. Sie soll dazu beitragen, die Grundlagen der britischen Wirtschaft zu verbessern und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, die bei der letzten Zählung (Steuerjahr 2022-2023) auf etwa 8,1 Mrd. GBP geschätzt wurde.

Was bedeutet diese Ankündigung?

Für alle britischen Unternehmen ist dies eine interessante Nachricht. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar schon seit vielen Jahren eine Option für Unternehmen, aber ihre Einführung wurde durch die Beschränkungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) behindert. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen, die es Käufern erlauben, elektronische Rechnungen abzulehnen und stattdessen auf Papierrechnungen zu bestehen.

In der HMRC VAT Notice 700/63 werden die Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung dargelegt, wobei viele wichtige Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen wurden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dass der Käufer diese elektronischen Rechnungen akzeptieren muss. Dies war bisher ein Haupthindernis für die breite Einführung.

Jüngste Mandate für die elektronische Rechnungsstellung in Europa haben diese Beschränkung jedoch aufgehoben und verhindern, dass Käufer ein Veto gegen elektronische Rechnungen einlegen können. Außerdem wird vorgeschrieben, dass tatsächlich alle Rechnungen elektronisch ausgetauscht werden müssen.

Die Vorteile der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung

Die Umsetzung eines Mandats wird viele Vorteile mit sich bringen, nicht nur für die britische Regierung, sondern auch für die Unternehmen.

  • Effizienz: Die Automatisierung der Rechnungsstellung reduziert manuelle Fehler und spart Zeit.
  • Kosteneinsparungen: Alle profitieren von geringeren Verwaltungskosten und schnelleren Zahlungszyklen.
  • Umweltverträglichkeit: Die Einsparung von Papier trägt zu den Bemühungen um Nachhaltigkeit bei.
  • Einhaltung von Steuervorschriften: Die Einhaltung dieser neuesten Steuervorschriften reduziert das Risiko von Fehlern und Betrug.

Ein Blick in die Zukunft

Die Behörde bereitet sich darauf vor, Anregungen von Unternehmen zu sammeln, wie die elektronische Rechnungsstellung am besten umgesetzt werden kann.

Wir ermutigen unsere Kunden, sich am Beratungsprozess zu beteiligen. Ihr Feedback ist von unschätzbarem Wert, um ein System zu entwickeln, das für alle funktioniert.

Als weltweiter Anbieter von E-Invoicing-Services unterstützt OpenText seit langem das bestehende optionale System für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Großbritannien und war einer der Hauptakteure bei der Bereitstellung von PEPPOL-basierten E-Invoicing-Lösungen für den NHS. Durch unser Engagement für Innovation und Exzellenz sind wir gut darauf vorbereitet, jede neue verpflichtende Regelung zu unterstützen, die von der britischen Regierung vorgeschlagen werden könnte. Wir werden unsere Kunden und Interessenten während dieser Umstellung und darüber hinaus tatkräftig unterstützen. Und wir werden Sie auf dieser spannenden Reise in eine effizientere und digitalere Zukunft auf dem Laufenden halten.

Weitere Details zur Ankündigung der HMRC finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf der Website der britischen Regierung.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und den Regularien in anderen Ländern? Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Und hier finden Sie interessante Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare zur Vertiefung des Themas.

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September 2024

Aufbruch in die Zukunft: Die britische Steuerbehörde HMRC kündigt eine Sondierung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung an

Vor Kurzem hat die britische Regierung eine interessante Veränderung angekündigt, die den Umgang der Unternehmen mit der Rechnungsstellung revolutionieren könnte. Als Teil eines umfassenderen Reformpakets wird die britische Steuerbehörde HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) in Kürze eine Anhörung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in allen britischen Unternehmen und Regierungsstellen einleiten.

Ein Schritt hin zur digitalen Transformation

Diese Anhörung ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines digitalen Ansatzes. Ziel ist es, Verwaltungsaufgaben zu rationalisieren, den Cashflow zu verbessern, die Produktivität zu steigern, Fehler bei Steuererklärungen zu reduzieren und gleichzeitig die Effizienz der Unternehmen insgesamt zu steigern.

Aus Sicht der Regierung wird dies als eine entscheidende Initiative zur Verbesserung des britischen Steuersystems angesehen. Sie soll dazu beitragen, die Grundlagen der britischen Wirtschaft zu verbessern und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, die bei der letzten Zählung (Steuerjahr 2022-2023) auf etwa 8,1 Mrd. GBP geschätzt wurde.

Was bedeutet diese Ankündigung?

Für alle britischen Unternehmen ist dies eine interessante Nachricht. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar schon seit vielen Jahren eine Option für Unternehmen, aber ihre Einführung wurde durch die Beschränkungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) behindert. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen, die es Käufern erlauben, elektronische Rechnungen abzulehnen und stattdessen auf Papierrechnungen zu bestehen.

In der HMRC VAT Notice 700/63 werden die Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung dargelegt, wobei viele wichtige Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen wurden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dass der Käufer diese elektronischen Rechnungen akzeptieren muss. Dies war bisher ein Haupthindernis für die breite Einführung.

Jüngste Mandate für die elektronische Rechnungsstellung in Europa haben diese Beschränkung jedoch aufgehoben und verhindern, dass Käufer ein Veto gegen elektronische Rechnungen einlegen können. Außerdem wird vorgeschrieben, dass tatsächlich alle Rechnungen elektronisch ausgetauscht werden müssen.

Die Vorteile der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung

Die Umsetzung eines Mandats wird viele Vorteile mit sich bringen, nicht nur für die britische Regierung, sondern auch für die Unternehmen.

  • Effizienz: Die Automatisierung der Rechnungsstellung reduziert manuelle Fehler und spart Zeit.
  • Kosteneinsparungen: Alle profitieren von geringeren Verwaltungskosten und schnelleren Zahlungszyklen.
  • Umweltverträglichkeit: Die Einsparung von Papier trägt zu den Bemühungen um Nachhaltigkeit bei.
  • Einhaltung von Steuervorschriften: Die Einhaltung dieser neuesten Steuervorschriften reduziert das Risiko von Fehlern und Betrug.

Ein Blick in die Zukunft

Die Behörde bereitet sich darauf vor, Anregungen von Unternehmen zu sammeln, wie die elektronische Rechnungsstellung am besten umgesetzt werden kann.

Wir ermutigen unsere Kunden, sich am Beratungsprozess zu beteiligen. Ihr Feedback ist von unschätzbarem Wert, um ein System zu entwickeln, das für alle funktioniert.

Als weltweiter Anbieter von E-Invoicing-Services unterstützt OpenText seit langem das bestehende optionale System für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Großbritannien und war einer der Hauptakteure bei der Bereitstellung von PEPPOL-basierten E-Invoicing-Lösungen für den NHS. Durch unser Engagement für Innovation und Exzellenz sind wir gut darauf vorbereitet, jede neue verpflichtende Regelung zu unterstützen, die von der britischen Regierung vorgeschlagen werden könnte. Wir werden unsere Kunden und Interessenten während dieser Umstellung und darüber hinaus tatkräftig unterstützen. Und wir werden Sie auf dieser spannenden Reise in eine effizientere und digitalere Zukunft auf dem Laufenden halten.

Weitere Details zur Ankündigung der HMRC finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf der Website der britischen Regierung.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und den Regularien in anderen Ländern? Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Und hier finden Sie interessante Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare zur Vertiefung des Themas.

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E-Invoicing: OpenText ist jetzt als PDP in Frankreich zertifiziert https://blogs.opentext.com/de/e-invoicing-opentext-ist-jetzt-als-pdp-in-frankreich-zertifiziert/ Wed, 25 Sep 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/e-invoicing-opentext-ist-jetzt-als-pdp-in-frankreich-zertifiziert/

Wie Sie sicherlich bereits wissen, wurde auch in Frankreich der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen sowie die Übermittlung verschiedener Steuerdaten an die Finanzverwaltung forciert.

Was ist ein PDP im Rahmen der französischen elektronischen Rechnungsstellung und was sind die Aufgaben?

Mit der allgemeinen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung strebt die französische Regierung eine Modernisierung des derzeitigen Steuersystems zugunsten der Funktionsfähigkeit des Staates und der Unternehmen an. Darüber hinaus soll die geplante Reform der elektronischen Rechnungsstellung  die Verwaltungsprozesse vereinfachen.

Das System beruht auf zwei Säulen: der Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen in elektronischem Format auszustellen und zu empfangen, und der Schaffung eines operationellen Rahmens, der zwei Kategorien von Akteuren einbezieht: das öffentliche Rechnungsportal (PPF), auch Chorus Pro genannt, und die PDPs, ein Akronym für Platforms de Dématérialisation Partenaires. Der PDP fungiert als Vermittler zwischen dem Absender und dem Empfänger einer elektronischen Rechnung und gewährleistet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der gesendeten Dokumente. Das direkte Versenden einer Rechnung, von einem Unternehmen (dem Lieferanten) zu einem anderem (dem Kunden), wird nicht mehr möglich sein. Jede Rechnung muss über das PPF Portal laufen oder über einen zertifizierter Service-Provider, der die relevanten Rechnungs-, Status-, und Lebenszyklusdaten jeder Rechnung an das PPF Portal überträgt und als Vermittler zwischen Lieferant und Kunden auftreten kann. Jeder PDP muss einen gesonderten Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die französische Steuerbehörde (DGFiP) prüft, ob der Service-Provider die speziellen technischen und organisatorischen Anforderungen (u.a. Datensouveränität, Datenschutz und Datenhoheit) erfüllt. Restriktionen gibt es insbesondere in den Bereichen, wo Daten gehalten werden dürfen und wer auf diese zugreifen darf. Beispielsweise dürfen nur Service- und Supportteams aus der EU genutzt werden. Teams außerhalb der EU dürfen keinen Zugriff haben.

Die Hauptaufgaben eines PDPs sind:

  • Integration zwischen PPF Portal und den Systemen des Kunden
  • Übermittlung der Rechnung (an das PPF oder an andere PDPs)
  • Umwandlung und Validierung von Rechnungen
  • Rechnungsempfang und -prüfung
  • Rechnungsarchivierung und -aufbewahrung, gemäß der regulatorischen Anforderungen

Über das PPF Portal können nur e-Rechnungen in den Formaten: UBL, CII o Factur-X ausgetauscht werden. Nur Dematerialisierungs-Plattformen (PDP) haben die Möglichkeit, andere Formattypen zu erstellen (EDIFACT, XML, etc.), und auch nur, wenn beide Seiten, Lieferanten und Kunden, einen PDP nutzen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen internationale Standards global nutzen möchte, oder individuelle Anforderungen hat, die sich in den drei lokalen Formaten nicht abbilden lassen.

Die Hauptziele der Steuerverwaltung sind:

  • Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Senkung der Kosten für die Steuerprüfung
  • Vereinfachung des Prozesses der Umsatzsteuererklärung für Steuerpflichtige
  • Erreichen einer höheren Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung
  • Verbesserung der Kenntnis der Wirtschaftslage durch die sofortige Übermittlung von Informationen über die Geschäftstätigkeit der Unternehmen

Auch die betroffenen Unternehmen sollen von der Einführung des E-Invoicing profitieren, unter anderen durch die:

  • Automatisierung der Rechnungsstellungsprozesse, also durch Zeitersparnis
  • Senkung der Kosten für die Bearbeitung von Rechnungen während des gesamten Verkaufszyklus
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Abgabe von Steuererklärungen
  • Bessere Kontrolle der Zahlungsfristen

Was kann OpenText als PDP für Ihr Unternehmen tun?

Wenn Sie als Unternehmen mit oder in Frankreich agieren, können wir Sie mit unseren E-Invoicing-Lösungen unterstützen. Denn am 5. August 2024 wurde OpenText als einem der ersten Serviceprovider die Registrierung als PDP von der französischen Steuerbehörde (DGFiP) ausgestellt, und ist somit vollständig als PDP zertifiziert.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und den Regularien in Frankreich?

Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Hier finden Sie Aufzeichnungen unser E-Invoicing Webinare

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Wie Sie sicherlich bereits wissen, wurde auch in Frankreich der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen sowie die Übermittlung verschiedener Steuerdaten an die Finanzverwaltung forciert.

Was ist ein PDP im Rahmen der französischen elektronischen Rechnungsstellung und was sind die Aufgaben?

Mit der allgemeinen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung strebt die französische Regierung eine Modernisierung des derzeitigen Steuersystems zugunsten der Funktionsfähigkeit des Staates und der Unternehmen an. Darüber hinaus soll die geplante Reform der elektronischen Rechnungsstellung  die Verwaltungsprozesse vereinfachen.

Das System beruht auf zwei Säulen: der Verpflichtung für Unternehmen, Rechnungen in elektronischem Format auszustellen und zu empfangen, und der Schaffung eines operationellen Rahmens, der zwei Kategorien von Akteuren einbezieht: das öffentliche Rechnungsportal (PPF), auch Chorus Pro genannt, und die PDPs, ein Akronym für Platforms de Dématérialisation Partenaires. Der PDP fungiert als Vermittler zwischen dem Absender und dem Empfänger einer elektronischen Rechnung und gewährleistet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der gesendeten Dokumente. Das direkte Versenden einer Rechnung, von einem Unternehmen (dem Lieferanten) zu einem anderem (dem Kunden), wird nicht mehr möglich sein. Jede Rechnung muss über das PPF Portal laufen oder über einen zertifizierter Service-Provider, der die relevanten Rechnungs-, Status-, und Lebenszyklusdaten jeder Rechnung an das PPF Portal überträgt und als Vermittler zwischen Lieferant und Kunden auftreten kann. Jeder PDP muss einen gesonderten Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die französische Steuerbehörde (DGFiP) prüft, ob der Service-Provider die speziellen technischen und organisatorischen Anforderungen (u.a. Datensouveränität, Datenschutz und Datenhoheit) erfüllt. Restriktionen gibt es insbesondere in den Bereichen, wo Daten gehalten werden dürfen und wer auf diese zugreifen darf. Beispielsweise dürfen nur Service- und Supportteams aus der EU genutzt werden. Teams außerhalb der EU dürfen keinen Zugriff haben.

Die Hauptaufgaben eines PDPs sind:

  • Integration zwischen PPF Portal und den Systemen des Kunden
  • Übermittlung der Rechnung (an das PPF oder an andere PDPs)
  • Umwandlung und Validierung von Rechnungen
  • Rechnungsempfang und -prüfung
  • Rechnungsarchivierung und -aufbewahrung, gemäß der regulatorischen Anforderungen

Über das PPF Portal können nur e-Rechnungen in den Formaten: UBL, CII o Factur-X ausgetauscht werden. Nur Dematerialisierungs-Plattformen (PDP) haben die Möglichkeit, andere Formattypen zu erstellen (EDIFACT, XML, etc.), und auch nur, wenn beide Seiten, Lieferanten und Kunden, einen PDP nutzen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen internationale Standards global nutzen möchte, oder individuelle Anforderungen hat, die sich in den drei lokalen Formaten nicht abbilden lassen.

Die Hauptziele der Steuerverwaltung sind:

  • Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Senkung der Kosten für die Steuerprüfung
  • Vereinfachung des Prozesses der Umsatzsteuererklärung für Steuerpflichtige
  • Erreichen einer höheren Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung
  • Verbesserung der Kenntnis der Wirtschaftslage durch die sofortige Übermittlung von Informationen über die Geschäftstätigkeit der Unternehmen

Auch die betroffenen Unternehmen sollen von der Einführung des E-Invoicing profitieren, unter anderen durch die:

  • Automatisierung der Rechnungsstellungsprozesse, also durch Zeitersparnis
  • Senkung der Kosten für die Bearbeitung von Rechnungen während des gesamten Verkaufszyklus
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Abgabe von Steuererklärungen
  • Bessere Kontrolle der Zahlungsfristen

Was kann OpenText als PDP für Ihr Unternehmen tun?

Wenn Sie als Unternehmen mit oder in Frankreich agieren, können wir Sie mit unseren E-Invoicing-Lösungen unterstützen. Denn am 5. August 2024 wurde OpenText als einem der ersten Serviceprovider die Registrierung als PDP von der französischen Steuerbehörde (DGFiP) ausgestellt, und ist somit vollständig als PDP zertifiziert.

Haben Sie Fragen zu den OpenText E-Invoicing-Lösungen und den Regularien in Frankreich?

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Die OpenText-Themenwoche ist zurück! https://blogs.opentext.com/de/die-opentext-themenwoche-ist-zurueck/ Thu, 19 Sep 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/die-opentext-themenwoche-ist-zurueck/

Viele Kunden und Interessenten haben uns das Feedback gegeben, dass sie die OpenText Themenwoche für ein sehr informatives und unverzichtbares Event halten. Wir freuen uns daher, dass wir auch dieses Mal ein spannendes Programm mit einstündigen Webinaren und Live-Talks für Sie zusammenstellen konnten.

Vom 14. - 18. Oktober 2024 werden wir Ihnen sowohl vormittags von 10.00-11.00 Uhr als auch nachmittags von 14.00-15.00 Uhr wertvolle Tipps, Informationen aus der Praxis und Use Cases von Kunden präsentieren, die Sie nicht verpassen sollten. 

Hier ist eine Übersicht der Themen:

14.10.2024 - 10:00 Uhr
Innovatives Content-Management: Wie OpenText Aviator und Generative AI die Arbeitswelt verbessern

Die Menge an unstrukturierten Daten wächst exponentiell und birgt große Herausforderungen für Unternehmen und Mitarbeiter. Die Nachfrage nach Automatisierungstools zur Unterstützung von Produktivität und Effizienz ist hoch. Gestalten Sie die moderne Arbeitswelt der Zukunft und nutzen Sie GenAI zur Effizienzsteigerung von Geschäftsprozessen. Wenn Sie also erfahren möchten, wie OpenText Aviator und Generative AI Ihre Geschäftsprozesse revolutionieren können, sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen.
Zur Anmeldung!


14.10.2024 - 14:00 Uhr
BN Aviator - Wie AI B2B-Integrationsszenarien unterstützt

OpenText Business Network Aviator bringt die Möglichkeiten von GenAI und Large Language Models (LLMs) in die OpenText Business Network Cloud. Erfahren Sie in diesem Webinar mehr über die innovativen KI-Funktionen von OpenText Aviator, damit Sie die Arbeit in Ihrem Unternehmen über alle Funktionsbereiche hinweg neugestalten können. Wir erklären, wie KI B2B-Integrationsszenarien unterstützt und Sie Ihre Geschäftsabläufe mit präzisen und aktuellen Informationen revolutionieren, und daher intelligentere Entscheidungen schneller treffen können.
Zur Anmeldung


15.10.2024 - 10:00 Uhr
Retten Sie den Tag mit SaaS: Dokumenten- und Datenarchivierung in Rekordzeit

Unternehmen benötigen eine Archivierungslösung, die dabei unterstützt, das wachsende Datenvolumen zu verwalten und zu kontrollieren, die Kosten zu senken und mit den wachsenden Anforderungen an die Information Governance mitzuwachsen. OpenText Core Archive for SAP Solutions wurde entwickelt, um diese Herausforderungen zu meistern. Ob Sie SAP-bezogene Daten und Dokumente oder Content aus File-Shares, Core Archive for SAP Solutions bieten SAAS-Dokumenten- und Datenarchivierung in Rekordzeit.
Zur Anmeldung!


15.10.2024 - 14:00 Uhr
Microsoft 365 schlank halten – Ordnung und Sicherheit in Ihre Geschäftsprozesse bringen

Erhöhen Sie die Transparenz und steigern Sie die Produktivität! Erfahren Sie in diesem Webinar, wie Sie mit Dokumenten in Microsoft 365 effizient arbeiten und gleichzeitig Ordnung, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in Ihren Geschäftsprozessen sicherstellen können. OpenText Extended ECM for Microsoft Office 365 integriert die Office 365 Suite mit einer zentralen Content Management-Plattform und anderen wichtigen Prozessanwendungen wie z.B. SAP oder Salesforce. Die Lösung schafft einen durchgängigen Informationsfluss und ermöglicht den Zugriff auf Informationen, die für die Produktivität, die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung benötigt werden.
Zur Anmeldung!


16.10.2024 - 10:00 Uhr
OpenText Business Network in der Praxis

In diesem Live-Interview erfahren Sie, wie ein renommiertes Unternehmen von den Lösungen und Services von OpenText Business Network profitiert.

Melden Sie sich jetzt schon an - weitere Informationen folgen in Kürze.
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16.10.2024 - 14:00 Uhr
Weltweite E-Invoice Mandate meistern mit OpenText Business Network

Haben Sie sich schon auf die weltweiten E-Invoicing-Vorschriften vorbereitet? Erfüllen Sie die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und steigern Sie gleichzeitig die Prozesseffizienz durch die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung, die einen messbaren ROI liefert. Erfahren Sie in diesem Webinar auch mehr über mögliche Kosteneinsparungen und weitere Vorteile bei der digitalen Rechnungsverarbeitung.Wir erklären Ihnen in diesem Webinar, wie Sie mit OpenText-Lösungen die deutschen und internationalen E-Invoicing Mandate erfolgreich einhalten und gleichzeitig Compliance gewährleisten können.
Zur Anmeldung


17.10.2024 - 10:00 Uhr
Anwenderstory, wie Coop Schweiz geschäftskritische Prozesse mit OpenText und SAP meistert

In diesem Webinar erfahren Sie, wie Coop Schweiz die unternehmensweite OpenText Information Management-Plattform und SAP einsetzt, um Transparenz, Effizienz und Entscheidungsprozesse in wichtigen Geschäftsbereichen wie Verwaltung, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement und Facility Management zu verbessern. Wir erklären, wie Cloud-Lösungen eine nahtlose Integration von strukturierten und unstrukturierten Informationen über alle Unternehmensbereiche hinweg ermöglicht und deutlich mehr Transparenz schafft.
Zur Anmeldung!


17.10.2024 - 14:00 Uhr
Analytics und KI in Aktion: Optimieren Sie ihre KI- und Analyselösungen mit OpenText Analytics Cloud

Daten sind das wichtigste strategische Kapital eines Unternehmens. OpenText Analytics Cloud-Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, dieses Kapital zu monetarisieren. Sie liefern die strategischen Erkenntnisse, die Mitarbeiter und Kunden benötigen, um jede Entscheidung datengestützt zu treffen und Geschäftsmöglichkeiten vorherzusagen und zu nutzen. Erfahren Sie in diesem Webinar mehr über die Möglichkeiten der hybriden OpenText Analytics Cloud und künstlicher Intelligenz, damit Sie den vollen strategischen Wert Ihrer Daten ausschöpfen können.
Zur Anmeldung!


18.10.2024 - 10:00 Uhr
Deadline - 28. Juni 2025! Gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit

Sie wissen es bereits: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es gelten dann Regeln, die Menschen mit Behinderung eine umfänglichere Teilhabe in der digitalen Welt ermöglichen sollen. Aber sind Sie auch darauf vorbereitet? Falls nicht, könnte tatsächlich ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro drohen. In diesem Webinar erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Unternehmen auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, u.a. wie Sie die Bereitstellung zugänglicher Dokumente und Inhalte verbessern können.
Zur Anmeldung!


Werfen Sie jetzt einen Blick auf das gesamte Programm und melden Sie sich zu den interessanten Webinaren und Live-Talks an.

Wir freuen uns auf Sie!

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Viele Kunden und Interessenten haben uns das Feedback gegeben, dass sie die OpenText Themenwoche für ein sehr informatives und unverzichtbares Event halten. Wir freuen uns daher, dass wir auch dieses Mal ein spannendes Programm mit einstündigen Webinaren und Live-Talks für Sie zusammenstellen konnten.

Vom 14. - 18. Oktober 2024 werden wir Ihnen sowohl vormittags von 10.00-11.00 Uhr als auch nachmittags von 14.00-15.00 Uhr wertvolle Tipps, Informationen aus der Praxis und Use Cases von Kunden präsentieren, die Sie nicht verpassen sollten. 

Hier ist eine Übersicht der Themen:

14.10.2024 - 10:00 Uhr
Innovatives Content-Management: Wie OpenText Aviator und Generative AI die Arbeitswelt verbessern

Die Menge an unstrukturierten Daten wächst exponentiell und birgt große Herausforderungen für Unternehmen und Mitarbeiter. Die Nachfrage nach Automatisierungstools zur Unterstützung von Produktivität und Effizienz ist hoch. Gestalten Sie die moderne Arbeitswelt der Zukunft und nutzen Sie GenAI zur Effizienzsteigerung von Geschäftsprozessen. Wenn Sie also erfahren möchten, wie OpenText Aviator und Generative AI Ihre Geschäftsprozesse revolutionieren können, sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen.
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14.10.2024 - 14:00 Uhr
BN Aviator - Wie AI B2B-Integrationsszenarien unterstützt

OpenText Business Network Aviator bringt die Möglichkeiten von GenAI und Large Language Models (LLMs) in die OpenText Business Network Cloud. Erfahren Sie in diesem Webinar mehr über die innovativen KI-Funktionen von OpenText Aviator, damit Sie die Arbeit in Ihrem Unternehmen über alle Funktionsbereiche hinweg neugestalten können. Wir erklären, wie KI B2B-Integrationsszenarien unterstützt und Sie Ihre Geschäftsabläufe mit präzisen und aktuellen Informationen revolutionieren, und daher intelligentere Entscheidungen schneller treffen können.
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15.10.2024 - 10:00 Uhr
Retten Sie den Tag mit SaaS: Dokumenten- und Datenarchivierung in Rekordzeit

Unternehmen benötigen eine Archivierungslösung, die dabei unterstützt, das wachsende Datenvolumen zu verwalten und zu kontrollieren, die Kosten zu senken und mit den wachsenden Anforderungen an die Information Governance mitzuwachsen. OpenText Core Archive for SAP Solutions wurde entwickelt, um diese Herausforderungen zu meistern. Ob Sie SAP-bezogene Daten und Dokumente oder Content aus File-Shares, Core Archive for SAP Solutions bieten SAAS-Dokumenten- und Datenarchivierung in Rekordzeit.
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15.10.2024 - 14:00 Uhr
Microsoft 365 schlank halten – Ordnung und Sicherheit in Ihre Geschäftsprozesse bringen

Erhöhen Sie die Transparenz und steigern Sie die Produktivität! Erfahren Sie in diesem Webinar, wie Sie mit Dokumenten in Microsoft 365 effizient arbeiten und gleichzeitig Ordnung, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in Ihren Geschäftsprozessen sicherstellen können. OpenText Extended ECM for Microsoft Office 365 integriert die Office 365 Suite mit einer zentralen Content Management-Plattform und anderen wichtigen Prozessanwendungen wie z.B. SAP oder Salesforce. Die Lösung schafft einen durchgängigen Informationsfluss und ermöglicht den Zugriff auf Informationen, die für die Produktivität, die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung benötigt werden.
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16.10.2024 - 10:00 Uhr
OpenText Business Network in der Praxis

In diesem Live-Interview erfahren Sie, wie ein renommiertes Unternehmen von den Lösungen und Services von OpenText Business Network profitiert.

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16.10.2024 - 14:00 Uhr
Weltweite E-Invoice Mandate meistern mit OpenText Business Network

Haben Sie sich schon auf die weltweiten E-Invoicing-Vorschriften vorbereitet? Erfüllen Sie die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und steigern Sie gleichzeitig die Prozesseffizienz durch die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung, die einen messbaren ROI liefert. Erfahren Sie in diesem Webinar auch mehr über mögliche Kosteneinsparungen und weitere Vorteile bei der digitalen Rechnungsverarbeitung.Wir erklären Ihnen in diesem Webinar, wie Sie mit OpenText-Lösungen die deutschen und internationalen E-Invoicing Mandate erfolgreich einhalten und gleichzeitig Compliance gewährleisten können.
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17.10.2024 - 10:00 Uhr
Anwenderstory, wie Coop Schweiz geschäftskritische Prozesse mit OpenText und SAP meistert

In diesem Webinar erfahren Sie, wie Coop Schweiz die unternehmensweite OpenText Information Management-Plattform und SAP einsetzt, um Transparenz, Effizienz und Entscheidungsprozesse in wichtigen Geschäftsbereichen wie Verwaltung, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement und Facility Management zu verbessern. Wir erklären, wie Cloud-Lösungen eine nahtlose Integration von strukturierten und unstrukturierten Informationen über alle Unternehmensbereiche hinweg ermöglicht und deutlich mehr Transparenz schafft.
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17.10.2024 - 14:00 Uhr
Analytics und KI in Aktion: Optimieren Sie ihre KI- und Analyselösungen mit OpenText Analytics Cloud

Daten sind das wichtigste strategische Kapital eines Unternehmens. OpenText Analytics Cloud-Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, dieses Kapital zu monetarisieren. Sie liefern die strategischen Erkenntnisse, die Mitarbeiter und Kunden benötigen, um jede Entscheidung datengestützt zu treffen und Geschäftsmöglichkeiten vorherzusagen und zu nutzen. Erfahren Sie in diesem Webinar mehr über die Möglichkeiten der hybriden OpenText Analytics Cloud und künstlicher Intelligenz, damit Sie den vollen strategischen Wert Ihrer Daten ausschöpfen können.
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18.10.2024 - 10:00 Uhr
Deadline - 28. Juni 2025! Gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit

Sie wissen es bereits: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es gelten dann Regeln, die Menschen mit Behinderung eine umfänglichere Teilhabe in der digitalen Welt ermöglichen sollen. Aber sind Sie auch darauf vorbereitet? Falls nicht, könnte tatsächlich ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro drohen. In diesem Webinar erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Unternehmen auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, u.a. wie Sie die Bereitstellung zugänglicher Dokumente und Inhalte verbessern können.
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Zeiss modernisiert Prozesse mit OpenText Core Archive https://blogs.opentext.com/de/zeiss-modernisiert-prozesse-mit-opentext-core-archive/ Mon, 29 Jul 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/zeiss-modernisiert-prozesse-mit-opentext-core-archive/

Wie kann man eine kostengünstige und sichere Verwaltung von SAP- und Nicht-SAP-Daten mit einer Cloud-Archivierungslösung implementieren? Diese Frage stellte sich, als Carsten Trapp, CIO der Zeiss-Gruppe, vor vier Jahren die IT-Leitung übernahm. Zu den Kernaufgaben seines Teams gehörte es unter anderem, das vorhandene Archiv zu modernisieren. Er entschied sich für Opentext Core Archive, um SAP- und andere Daten in der Cloud zu lagern und bearbeiten zu können. Außerdem sei diese Lösung Voraussetzung dafür, Mehrwertdienste anbieten zu können, sagt Trapp.

Einige Vorteile der Lösung zur Modernisierung der Prozesse

  • Speicherung von sowohl SAP- als auch Nicht-SAP-Content sicher in der Cloud
  • Integration von Geschäftsdokumenten mit SAP-Transaktionen und -Prozessen
  • Verbesserte Prozesse für die Dokumentenarchivierung und -wiederherstellung
  • Geringere Hardware- und Software-Investitionen mit einer SaaS-Archivierungslösung, die nach Bedarf wächst
  • Verlagerung veralteter Daten in einen Cloud-Archivierungsdienst, um das Wachstum der SAP-Datenbank mit geringerem Ressourcenverbrauch und Verwaltungsaufwand zu bewältigen
  • Beseitigung von Inhaltssilos und beschleunigter Zugriff auf Inhalte im Geschäftskontext
  • Archivierung von Content sicher und gesetzeskonform, um die Anforderungen von Behörden und Unternehmen zu erfüllen und geschäftskritische Inhalte auch im Katastrophenfall zu erhalten

Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel im CIO Magazin und erfahren Sie, warum Zeiss eine Cloud-First Strategie ausgerufen hat und welche Rolle Sicherheit, Flexibilität und Effizienz dabei gespielt haben. Erfahren Sie außerdem, warum das Team um Trapp das E-Invoice-Modul von OpenText für SAP bereits in allen Gesellschaften ausgerollt hat.

Hier finden Sie weitere Informationen über OpenText Core Archive.

Kontaktieren Sie gerne unsere Experten, wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen.

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Wie kann man eine kostengünstige und sichere Verwaltung von SAP- und Nicht-SAP-Daten mit einer Cloud-Archivierungslösung implementieren? Diese Frage stellte sich, als Carsten Trapp, CIO der Zeiss-Gruppe, vor vier Jahren die IT-Leitung übernahm. Zu den Kernaufgaben seines Teams gehörte es unter anderem, das vorhandene Archiv zu modernisieren. Er entschied sich für Opentext Core Archive, um SAP- und andere Daten in der Cloud zu lagern und bearbeiten zu können. Außerdem sei diese Lösung Voraussetzung dafür, Mehrwertdienste anbieten zu können, sagt Trapp.

Einige Vorteile der Lösung zur Modernisierung der Prozesse

  • Speicherung von sowohl SAP- als auch Nicht-SAP-Content sicher in der Cloud
  • Integration von Geschäftsdokumenten mit SAP-Transaktionen und -Prozessen
  • Verbesserte Prozesse für die Dokumentenarchivierung und -wiederherstellung
  • Geringere Hardware- und Software-Investitionen mit einer SaaS-Archivierungslösung, die nach Bedarf wächst
  • Verlagerung veralteter Daten in einen Cloud-Archivierungsdienst, um das Wachstum der SAP-Datenbank mit geringerem Ressourcenverbrauch und Verwaltungsaufwand zu bewältigen
  • Beseitigung von Inhaltssilos und beschleunigter Zugriff auf Inhalte im Geschäftskontext
  • Archivierung von Content sicher und gesetzeskonform, um die Anforderungen von Behörden und Unternehmen zu erfüllen und geschäftskritische Inhalte auch im Katastrophenfall zu erhalten

Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel im CIO Magazin und erfahren Sie, warum Zeiss eine Cloud-First Strategie ausgerufen hat und welche Rolle Sicherheit, Flexibilität und Effizienz dabei gespielt haben. Erfahren Sie außerdem, warum das Team um Trapp das E-Invoice-Modul von OpenText für SAP bereits in allen Gesellschaften ausgerollt hat.

Hier finden Sie weitere Informationen über OpenText Core Archive.

Kontaktieren Sie gerne unsere Experten, wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen.

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E-Invoicing-Mandate und Aktualisierungen: Polen https://blogs.opentext.com/de/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-polen/ Sun, 14 Jul 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/e-invoicing-mandate-und-aktualisierungen-polen/

Juli 2024

Polens Mandat für die elektronische Rechnungsstellung beginnt im Jahr 2026. Das hoffen wir jedenfalls.

Das mit Spannung erwartete polnische System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) nimmt wieder Fahrt auf. Ursprünglich sollte Polen am 1. Juli 2024 mit E-Invoicing an den Start gehen. Wie Sie in unserem letzten Update lesen konnten, wurde der Einführungstermin aufgrund von - wie wir es diplomatisch nennen - „technischen Problemen“ verschoben.

Nach der Ankündigung hatte man gehofft, dass Polen die Probleme schnell beheben und die Einführung von e-Invoicing jetzt auf 2025 verschieben würde. Das war wohl eher zu optimistisch gedacht. Heute haben wir mehr Klarheit über die Pläne des Finanzministeriums, oder sollten wir sagen, über seine jüngsten optimistischen Vorhersagen.

Finanzminister Andrzej Domański und der Leiter der Finanzverwaltung Marcin Łoboda kündigten kürzlich in einem Pressebriefing die schrittweise Einführung des obligatorischen KSeF an:

  • Ab dem 1. Februar 2026 gilt dies für Steuerzahler, deren Umsatzwert im Vorjahr 200 Mio. PLN überstieg. (Ja, Sie haben richtig gelesen, 2026!)
  • Ab dem 1. April 2026 gilt dies dann für alle anderen Steuerpflichtigen. (Nein, das ist kein Aprilscherz, es geht wirklich darum, die zweite Phase am 1. April einzuführen!)

Diese Ankündigung gibt den Unternehmen einen klaren Zeitplan vor, auf den sie hinarbeiten können und der eine bessere Planung für die bevorstehenden Änderungen ermöglicht. Zumindest ist das die Theorie.

Die KSeF-Prüfung: Eine Geschichte voller Irrtümer?

Die Entscheidung, das System der KSeF neu zu gestalten, war eine Reaktion auf die bei der Prüfung festgestellten Mängel. Minister Domański ist der Ansicht, dass die Überprüfung entscheidend dazu beigetragen hat, mögliche Beeinträchtigungen für die polnische Wirtschaft abzuwenden. Die technische Analyse ergab, dass das Fehlen einer angemessenen Überwachung des Projekts und die unzureichend konzipierte Architektur des Systems zu einer geringen Effizienz und einer hohen Ausfallquote führten.

Daraus könnte man schließen, dass der Aufschub bis 2026 dazu diente, weitere Peinlichkeiten für das Ministerium zu vermeiden.

Der Gesetzesentwurf zur Verschiebung des Inkrafttretens des KSeF wartet derzeit auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten.

Jetzt ist es an der Zeit, sich darauf vorzubereiten. Möglicherweise.

Die Ankündigung des Termins für die Einführung des KSeF ist für alle auf dem polnischen Markt tätigen Unternehmen von größter Bedeutung. Viele Steuerpflichtige hatten bereits damit begonnen, ihre Prozesse und IT-Systeme KSeF-kompatibel zu machen und ihre Teams entsprechend zu schulen. Mit der Ankündigung der Verschiebung auf Januar 2024 haben viele große Unternehmen ihre internen Projekte entnervt aufgegeben.

Angesichts des neuen Einführungsdatums für das System ist es an der Zeit, die Projektpläne für das Change Management zu überprüfen und von vorne zu beginnen. Unternehmen müssen unbedingt frühzeitig damit starten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Änderungen an ihren internen Systemen und Prozessen effektiv verwaltet werden können. Dadurch wird das Risiko von Fehlern und der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften minimiert.

Wenn Sie erhebliche IT- oder betriebliche Schwierigkeiten aufgrund von KSeF erwarten (insbesondere für ausländische Unternehmen, die in Polen für die Mehrwertsteuer registriert sind), ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um mit externen Beratern und Ihrem internen Projektteam zu besprechen, wie der Implementierungsprozess strukturiert werden kann (insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen Workflow bei Einkaufs- und Verkaufsrechnungen).

OpenText ist darauf vorbereitet, seine Kunden bei der Einhaltung der oben genannten Fristen zu unterstützen. Unser  e-Invoicing Readiness Check Service  unterstützt Kunden bei der Beurteilung, ob der Output aus ihren ERP-, Finanz- und Buchhaltungssystemen den Anforderungen der neuen Gesetzgebung entspricht.

Die gute Nachricht ist, dass unsere weltweite e-Invoicing Compliance Platform verfügbar und bereits erfolgreich mit der KSeF-Plattform verknüpft ist, so dass wir jederzeit einsatzbereit sind und Sie bei dieser Umstellung unterstützen können.

Erfahren Sie mehr zu den internationalen E-Invoicing Mandaten

In unserer beliebten E-Invoicing-Update Serie informieren wir Sie einmal im Quartal in 15 - 30 Minuten über neue weltweite Entwicklungen und Trends im Bereich E-Invoicing.  Manfred Ullrich erläutert, welche E-Invoicing Pflichten in den verschiedenen Ländern gelten und wie sie diese fristgerecht erfüllen. Jetzt anmelden

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Juli 2024

Polens Mandat für die elektronische Rechnungsstellung beginnt im Jahr 2026. Das hoffen wir jedenfalls.

Das mit Spannung erwartete polnische System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) nimmt wieder Fahrt auf. Ursprünglich sollte Polen am 1. Juli 2024 mit E-Invoicing an den Start gehen. Wie Sie in unserem letzten Update lesen konnten, wurde der Einführungstermin aufgrund von - wie wir es diplomatisch nennen - „technischen Problemen“ verschoben.

Nach der Ankündigung hatte man gehofft, dass Polen die Probleme schnell beheben und die Einführung von e-Invoicing jetzt auf 2025 verschieben würde. Das war wohl eher zu optimistisch gedacht. Heute haben wir mehr Klarheit über die Pläne des Finanzministeriums, oder sollten wir sagen, über seine jüngsten optimistischen Vorhersagen.

Finanzminister Andrzej Domański und der Leiter der Finanzverwaltung Marcin Łoboda kündigten kürzlich in einem Pressebriefing die schrittweise Einführung des obligatorischen KSeF an:

  • Ab dem 1. Februar 2026 gilt dies für Steuerzahler, deren Umsatzwert im Vorjahr 200 Mio. PLN überstieg. (Ja, Sie haben richtig gelesen, 2026!)
  • Ab dem 1. April 2026 gilt dies dann für alle anderen Steuerpflichtigen. (Nein, das ist kein Aprilscherz, es geht wirklich darum, die zweite Phase am 1. April einzuführen!)

Diese Ankündigung gibt den Unternehmen einen klaren Zeitplan vor, auf den sie hinarbeiten können und der eine bessere Planung für die bevorstehenden Änderungen ermöglicht. Zumindest ist das die Theorie.

Die KSeF-Prüfung: Eine Geschichte voller Irrtümer?

Die Entscheidung, das System der KSeF neu zu gestalten, war eine Reaktion auf die bei der Prüfung festgestellten Mängel. Minister Domański ist der Ansicht, dass die Überprüfung entscheidend dazu beigetragen hat, mögliche Beeinträchtigungen für die polnische Wirtschaft abzuwenden. Die technische Analyse ergab, dass das Fehlen einer angemessenen Überwachung des Projekts und die unzureichend konzipierte Architektur des Systems zu einer geringen Effizienz und einer hohen Ausfallquote führten.

Daraus könnte man schließen, dass der Aufschub bis 2026 dazu diente, weitere Peinlichkeiten für das Ministerium zu vermeiden.

Der Gesetzesentwurf zur Verschiebung des Inkrafttretens des KSeF wartet derzeit auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten.

Jetzt ist es an der Zeit, sich darauf vorzubereiten. Möglicherweise.

Die Ankündigung des Termins für die Einführung des KSeF ist für alle auf dem polnischen Markt tätigen Unternehmen von größter Bedeutung. Viele Steuerpflichtige hatten bereits damit begonnen, ihre Prozesse und IT-Systeme KSeF-kompatibel zu machen und ihre Teams entsprechend zu schulen. Mit der Ankündigung der Verschiebung auf Januar 2024 haben viele große Unternehmen ihre internen Projekte entnervt aufgegeben.

Angesichts des neuen Einführungsdatums für das System ist es an der Zeit, die Projektpläne für das Change Management zu überprüfen und von vorne zu beginnen. Unternehmen müssen unbedingt frühzeitig damit starten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Änderungen an ihren internen Systemen und Prozessen effektiv verwaltet werden können. Dadurch wird das Risiko von Fehlern und der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften minimiert.

Wenn Sie erhebliche IT- oder betriebliche Schwierigkeiten aufgrund von KSeF erwarten (insbesondere für ausländische Unternehmen, die in Polen für die Mehrwertsteuer registriert sind), ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um mit externen Beratern und Ihrem internen Projektteam zu besprechen, wie der Implementierungsprozess strukturiert werden kann (insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen Workflow bei Einkaufs- und Verkaufsrechnungen).

OpenText ist darauf vorbereitet, seine Kunden bei der Einhaltung der oben genannten Fristen zu unterstützen. Unser  e-Invoicing Readiness Check Service  unterstützt Kunden bei der Beurteilung, ob der Output aus ihren ERP-, Finanz- und Buchhaltungssystemen den Anforderungen der neuen Gesetzgebung entspricht.

Die gute Nachricht ist, dass unsere weltweite e-Invoicing Compliance Platform verfügbar und bereits erfolgreich mit der KSeF-Plattform verknüpft ist, so dass wir jederzeit einsatzbereit sind und Sie bei dieser Umstellung unterstützen können.

Erfahren Sie mehr zu den internationalen E-Invoicing Mandaten

In unserer beliebten E-Invoicing-Update Serie informieren wir Sie einmal im Quartal in 15 - 30 Minuten über neue weltweite Entwicklungen und Trends im Bereich E-Invoicing.  Manfred Ullrich erläutert, welche E-Invoicing Pflichten in den verschiedenen Ländern gelten und wie sie diese fristgerecht erfüllen. Jetzt anmelden

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Das deutsche E-Invoicing B2B Mandat startet am 1. Januar 2025! https://blogs.opentext.com/de/das-deutsche-e-invoicing-b2b-mandat-startetam-1-januar-2025/ Sun, 26 May 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/das-deutsche-e-invoicing-b2b-mandat-startetam-1-januar-2025/

Ja, Sie haben nun keine Wahl mehr: Die E-Invoicing-Pflicht im B2B-Bereich wird in Deutschland ab dem 1.1.2025 im Rahmen des Wachstumschancen-Gesetzes durchgesetzt.

Folgender Zeitrahmen ist für die Einführung von E-Invoicing in den Unternehmen vorgesehen:

  • 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen annehmen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen, d. h.: ZUGFeRD ab Version 2.X oder XRechnung. Der Versand bleibt zunächst freiwillig.
  • 01.01.2027: Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz größer als 800.000 EUR müssen elektronische Rechnungen versenden.
  • 01.01.2028: Und ab jetzt gilt, dass alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden müssen.

Was bedeutet dies konkret für Sie und Ihr Unternehmen und welche allgemeinen Fragen sollten Sie sich im Hinblick auf die „E-Invoicing Readyness“ stellen?

  • Haben Sie bereits eine Lösung im Einsatz, mit der Sie Daten automatisch verarbeiten können?

  • Gibt es in Ihrem Unternehmen internes Know-how zur elektronischen Rechnungsstellung, um die Anforderungen in Deutschland und in allen anderen betroffenen Ländern jetzt und auch in Zukunft zu erfüllen?
  • Können Sie Ihr System jederzeit auf dem neuesten Stand halten, wenn sich die Vorschriften für das E-Invoicing ändern und/oder die Mandate in weiteren Ländern dies erfordern?
  • Wie sieht es mit dem Austausch von Nachrichten mit Ihren Partnern aus? Funktioniert dies reibungslos?
  • Was sind Ihre konkreten Pflichten und die technischen Vorgaben
  • Was ist die beste Herangehensweise für die rechtssichere und fristgerechte Umsetzung?

Und im Detail müssen Sie sich folgende Fragen beantworten:

Rechnungsempfang

  • Wann werden meine Lieferanten diese Rechnungen schicken?
  • Welche Übertragungswege biete ich an? Ist E-Mail hier der richtige Weg?
  • Wie kann/muss ich diese Rechnungen weiterverarbeiten?
  • Wie kann ich weiterhin die IT-Sicherheit gewährleisten?
  • Was gehe ich vor, wenn andere Länder involviert sind, und was muss ich beachten?
  • Welche Ausnahmen gibt es und bis wann?

Rechnungsversand

  • Kann ich bereits heute die notwendigen Daten im ERP bereitstellen?
  • Auch hier: Welche Übertragungswege will ich nutzen? Ist E-Mail der richtige Weg?
  • Ab wann will/muss ich diese Rechnungen schicken?
  • Was mache ich mit meinen EDI-Rechnungen?
  • Und: Was passiert mit den E-Invoicing Mandaten in den anderen Ländern?
  • Welche Ausnahmen gibt es und bis wann gelten diese?

Sehen Sie sich jetzt die Aufzeichnung unseres Webinars an, in dem viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kontaktieren Sie uns hier direkt.

Opentext ist bestens gerüstet Sie bei der Einhaltung der oben genannten Fristen zu unterstützen. Darüber hinaus steht unser e-Invoicing Mandate Readiness Check Service zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Weitere Informationen:

Melden Sie sich auch gerne zu folgenden Veranstaltungen an:

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Ja, Sie haben nun keine Wahl mehr: Die E-Invoicing-Pflicht im B2B-Bereich wird in Deutschland ab dem 1.1.2025 im Rahmen des Wachstumschancen-Gesetzes durchgesetzt.

Folgender Zeitrahmen ist für die Einführung von E-Invoicing in den Unternehmen vorgesehen:

  • 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen annehmen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen, d. h.: ZUGFeRD ab Version 2.X oder XRechnung. Der Versand bleibt zunächst freiwillig.
  • 01.01.2027: Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz größer als 800.000 EUR müssen elektronische Rechnungen versenden.
  • 01.01.2028: Und ab jetzt gilt, dass alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden müssen.

Was bedeutet dies konkret für Sie und Ihr Unternehmen und welche allgemeinen Fragen sollten Sie sich im Hinblick auf die „E-Invoicing Readyness“ stellen?

  • Haben Sie bereits eine Lösung im Einsatz, mit der Sie Daten automatisch verarbeiten können?
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen internes Know-how zur elektronischen Rechnungsstellung, um die Anforderungen in Deutschland und in allen anderen betroffenen Ländern jetzt und auch in Zukunft zu erfüllen?
  • Können Sie Ihr System jederzeit auf dem neuesten Stand halten, wenn sich die Vorschriften für das E-Invoicing ändern und/oder die Mandate in weiteren Ländern dies erfordern?
  • Wie sieht es mit dem Austausch von Nachrichten mit Ihren Partnern aus? Funktioniert dies reibungslos?
  • Was sind Ihre konkreten Pflichten und die technischen Vorgaben
  • Was ist die beste Herangehensweise für die rechtssichere und fristgerechte Umsetzung?

Und im Detail müssen Sie sich folgende Fragen beantworten:

Rechnungsempfang

  • Wann werden meine Lieferanten diese Rechnungen schicken?
  • Welche Übertragungswege biete ich an? Ist E-Mail hier der richtige Weg?
  • Wie kann/muss ich diese Rechnungen weiterverarbeiten?
  • Wie kann ich weiterhin die IT-Sicherheit gewährleisten?
  • Was gehe ich vor, wenn andere Länder involviert sind, und was muss ich beachten?
  • Welche Ausnahmen gibt es und bis wann?

Rechnungsversand

  • Kann ich bereits heute die notwendigen Daten im ERP bereitstellen?
  • Auch hier: Welche Übertragungswege will ich nutzen? Ist E-Mail der richtige Weg?
  • Ab wann will/muss ich diese Rechnungen schicken?
  • Was mache ich mit meinen EDI-Rechnungen?
  • Und: Was passiert mit den E-Invoicing Mandaten in den anderen Ländern?
  • Welche Ausnahmen gibt es und bis wann gelten diese?

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E-Invoicing Mandate und Updates: Frankreich https://blogs.opentext.com/de/e-invoicing-mandate-und-updates-frankreich/ Thu, 02 May 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/e-invoicing-mandate-und-updates-frankreich/

Februar 2024: PDP oder nicht PDP, das ist hier die Frage: „Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern, des wütenden Geschicks erdulden oder, sich waffnend gegen eine See von Plagen, durch Widerstand sie enden?“

Das berühmte Selbstgespräch aus Hamlet ist der Kern des Dilemmas des Helden. Und es spiegelt genau dieses Dilemma wider, mit dem sich heute in Frankreich tätige Unternehmen konfrontiert sehen. Die Frage, um die es hier geht, lautet: Soll eine Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) für die bevorstehende französische E-Invoicing-Reform genutzt werden oder nicht?

Akt I: Das Mandat

"Die ganze Welt ist eine Bühne, und alle Männer und Frauen sind nur Spieler." In unserem Stück wird die Bühne von der französischen Regierung vorgegeben, die ab September 2026 die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen im B2B-Bereich vorschreibt. Die Akteure sind natürlich alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und sich an diese neue Realität anpassen müssen.

Akt II: Die Wahl

"Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage". Wollen Sie ein Nutzer eines PDP sein oder nicht? Diese Frage müssen sich die Unternehmen selbst beantworten. Die von den französischen Steuerbehörden registrierte und zugelassene PDP bietet mehr Funktionalitäten und Flexibilität als die öffentliche Plattform (PPF) oder ein regulärer, nicht zertifizierter Dematerialisierungsbetreiber (OD). Sie kann jedes EDI-Format verarbeiten, Archivierungstools bereitstellen und spezifische Geschäftsanwendungen anbieten.

Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) sind staatlich zertifizierte E-Invoicing-Dienstleister. Sie können elektronische Rechnungen direkt beim Dienstleister des Käufers ausstellen und empfangen, ohne den Umweg über das Portal für die öffentliche Rechnungsstellung (PPF). PDPs können elektronische Rechnungen in Standardformate wie Factur-X, UN/CEFACT CII und UBL 2.1 konvertieren, um der EU-Norm zu entsprechen.

  • Dematerialisierungsdienstleister (OD) bieten ähnliche Funktionen wie PDPs, sind aber nicht von der Regierung zertifiziert. Sie können keine elektronischen Rechnungen direkt ausstellen oder empfangen. Stattdessen müssen sie die PPF als Vermittler nutzen, um elektronische Rechnungen ausstellen zu können.

Akt III: Die Überlegungen

"An sich ist nichts weder gut noch böse, das Denken macht es erst dazu." Bei der Entscheidung für oder gegen einen PDP müssen die Unternehmen verschiedene Parameter berücksichtigen: die Art der zu verarbeitenden Rechnungen, Fragen bezüglich der Datenverwaltung, die Beziehungen zwischen Kunden und Lieferanten, die Übertragungsverfahren und die spezifischen Merkmale und Funktionen, die sie möglicherweise benötigen. Auch die Kosten werden ein wichtiges Kriterium sein. Dienstleister, die sich als PDP zertifizieren lassen, haben nämlich beträchtliche zusätzliche Betriebskosten, um ihren PDP-Status zu erlangen und zu erhalten.

Es geht nicht darum, was gut oder schlecht ist, sondern darum, was den Anforderungen des Unternehmens am besten entspricht.

Akt IV: Die Lösung

"Manche werden groß geboren, manche erreichen Größe, und manchen wird Größe aufgedrängt." OpenText ist ein führender Anbieter von E-Invoicing-Lösungen und hat sich um die Rolle des PDP in Frankreich beworben. Die Liste derjenigen Unternehmen, die sich um den Status eines PDP beworben haben, finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde hier.

Natürlich ist die Beantragung des PDP-Status keine Garantie dafür, ihn auch zu erhalten. Außerdem sind die Fristen für den Abschluss der Zertifizierung noch etwas vage. Der PDP-Status wird erst verliehen, wenn die Prüfungen der Interoperabilität mit der öffentlichen PPF-Plattform abgeschlossen sind. Als weltweit agierendes und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen, das seine eigenen Rechenzentren und Support-Infrastrukturen in der Europäischen Union unterhält, ist OpenText jedoch zuversichtlich, den PDP-Status zu erreichen.

OpenText beabsichtigt, in Frankreich sowohl als OD (Dematerialization Operator) als auch als PDP (Partner Dematerialization Platform) aufzutreten, da nicht alle Unternehmen alle Funktionen einer PDP benötigen werden.

Wir bieten außerdem den OpenText e-Invoicing Mandate Readiness Check Service an, um Kunden dabei zu unterstützen, den Output aus ihren ERP-/Finanz-/Buchhaltungssystemen zu bewerten, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen der französischen Gesetzgebung erfüllt.

Durch eine Zusammenarbeit mit OpenText ermöglichen wir Ihnen, Ihre Reise zum E-Invoicing zu einem Erfolg zu machen und das "unentdeckte Land, aus dem kein Reisender zurückkehrt" erfolgreich zu durchqueren.

Akt V: Die Schlussfolgerung

"Ende gut, alles gut". Mit der richtigen Wahl des Partners können Unternehmen einen reibungslosen Übergang zum neuen E-Invoicing-System sicherstellen. Die Frage "To PDP, or not to PDP" wird dann beantwortet sein. Und am Ende ist alles gut, denn alles erfüllt die Anforderungen und die Compliance.

Das Thema E-Invoicing in Frankreich bleibt also komplex und wir empfehlen Ihnen daher, jetzt einen OpenText-Experten zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema E-Invoicing

Unser nächstes Update zu den internationalen Mandaten

Aufzeichnungen der E-Invoicing Webinare


Lesen Sie hier die Chronologie der Reform des E-Invoicing-Mandats in Frankreich.

September 2023

Ein neuer Zeitplan für die Reform der elektronischen B2B-Rechnungsstellung wird vorgeschlagen.

Die im Juli angekündigte Verschiebung des seit langem erwarteten französischen Mandats für die elektronische Rechnungsstellung hat in Frankreich für viel Aufruhr gesorgt. Diese Turbulenzen haben sich auch auf die E-Invoicing-Branche ausgewirkt, die sich bereits auf die Einführung im Jahr 2024 vorbereitet hatte.

Zwei französische Behörden teilen sich die Verantwortung für die neue E-Invoicing-Plattform: Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFIP) und die Agence pour l'informatique financière de l'Etat (AIFE), die Agentur für staatliche Finanzinformationen.) Erst am 14. September 2023 haben sie die Gründe für die Verzögerung erläutert und einen geänderten Zeitplan vorgelegt.

Zurückzuführen ist die Verzögerung in erster Linie auf Probleme bei der Entwicklung der zentralen Plattform der Behörden für die elektronische Rechnungsstellung - dem Portail Public de Facturation (PPF). Das PPF basiert zwar auf der bereits bestehenden Plattform Chorus Pro, die für B2G eingesetzt wird, aber es scheint, dass die Entwicklungsarbeit zur Ausweitung der Nutzung deutlich unterschätzt wurde.

Der nachstehend von der DGFIP und dem AIFE vorgeschlagene neue Zeitplan ist zum jetzigen Zeitpunkt immer noch als vorläufig zu betrachten. Er kann frühestens im Oktober 2023 bestätigt werden, wenn die Regierung den Haushaltsplan 2024 bekannt geben wird.

  • März 2024 - die Registrierung für PDPs (Dienstleister) startet
  • Juli 2024 war der angestrebte Starttermin und wird nun als Zeitraum für die Weiterentwicklung der neuen PPF-Plattform für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen.
  • 2025 - Start des Pilotprogramms, das eigentlich bereits im Januar 2024 beginnen sollte
  • 2026-2027 - Einführung der Reform in zwei oder drei Etappen, je nach Größe des Steuerpflichtigen, wie bereits erwähnt.

Zusätzlich bestätigte die Steuerbehörde, dass es einen neuen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Pilotphase geben wird.

OpenText verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Juli 2023

Frankreich verschiebt sein Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen - Das Datum wird noch bekannt gegeben!

In einer Pressemitteilung der französischen Regierung wurde die Einführung der Reform der elektronischen Rechnungsstellung, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise beginnen sollte, verschoben. Jüngste Meldungen deuten jedoch auf eine nachfolgende Verschiebung auf ein zukünftiges Datum hin, das noch bestätigt werden muss.

Der Zeitplan und die Einzelheiten der Aufschiebung werden im Rahmen der Diskussionen um das Haushaltsgesetz für 2024 beraten.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf Französisch hier.

Aktualisierte technische Spezifikationen (v2.3) vorgestellt

Die jüngste Aktualisierung der technischen Spezifikationen (v2.3) wurde kürzlich veröffentlicht.

Obwohl der Beginn des bevorstehenden Mandats verschoben wurde, laufen die Vorbereitungen unbestreitbar weiter. Das zeigt sich an der ständigen Präzisierung der technischen Voraussetzungen und der Weiterentwicklung der Änderungen an der neuen Chorus-Plattform.

Interessierte können die neuesten technischen Spezifikationen auf der offiziellen Website der französischen Regierung hier einsehen.

Mai 2023

Die englischsprachige Version der externen B2B-Spezifikation v2.2 ist jetzt verfügbar.

Die neuesten technischen Leitlinien, Version 2.2, für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen an die Berichterstattung sind in englischer Sprache veröffentlicht worden. Diese Version folgt auf die französische Fassung, die bereits am 31. Januar 2023 veröffentlicht wurde.

Im Vergleich zur Version vom 30. Juni 2022 bringt die Version 2.2 einige bemerkenswerte Verbesserungen. Sie bietet mehr Klarheit über unterschiedliche Anwendungsfälle und behandelt verschiedene Punkte.

Die englische Version der externen B2B-Spezifikation v2.2 ist auf der offiziellen Website hier abrufbar.

Neuer Service zur Registrierung von Plattformen zur Dematerialisierung für PDPs eingerichtet

Im Rahmen der Pläne Frankreichs, zertifizierte Dienstleister zur Unterstützung der neuen E-Invoicing-Reform einzusetzen, wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die französische Steuerbehörde hat einen offiziellen Erlass herausgegeben, der die Einrichtung des Registrierungsdienstes für die Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) beschreibt.

Für die Bewertung der Registrierungsanträge, die Ausstellung und die Erneuerung der Registrierungen der Betreiber von Dematerialisierungsplattformen gemäß Artikel 290 B der Abgabenordnung sind die regionalen Finanzämter von Hauts-de-France und des Departements Nord zuständig. Dieses Departement hat auch die Aufgabe, die Einhaltung der Verpflichtungen für die Partner der Plattformen zur Dematerialisierung und deren Nutzer gemäß den Artikeln 289 bis, 290 und 290 A desselben Gesetzbuchs zu gewährleisten. Zur Erleichterung dieser Vorgänge wurde bei der Finanzdirektion des Departements Hauts-de-France und des Departements Nord ein eigens dafür vorgesehener Dienst mit der Bezeichnung "Dienst für die Registrierung von Plattformen von Partnern der Dematerialisierung" eingerichtet.

Die Einzelheiten dieser Verordnung, die am 1. Mai 2023 in Kraft trat, können auf der offiziellen Website der französischen Regierung hier eingesehen werden.

Die Pilotphase des französischen Mandats wurde für Januar 2024 angekündigt.

Wie wir an dieser Stelle bereits ausführlich erläutert haben, führt die französische E-Invoicing-Reform ein neues CTC-Modell (Continuous Transactions Control) ein. Dieses wird ab Juli 2024 schrittweise eingeführt und stellt neue Anforderungen an alle im Land tätigen Unternehmen.

Im Rahmen des neuen Mandats sind die Steuerpflichtigen gezwungen, ihre inländischen B2B-Rechnungen elektronisch auszustellen und die herkömmlichen Rechnungen auf Papier zu ersetzen. Darüber hinaus werden mit dem Mandat elektronische Meldepflichten für Transaktionsdaten und Zahlungen eingeführt, die einen strafferen und effizienteren Fakturierungsprozess ermöglichen.  Der Zugriff der französischen Steuerbehörden auf die Daten ist nur möglich, wenn sich die Steuerpflichtigen oder die von ihnen beauftragten Dienstleister (PDP) mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) verbinden.

In einem wichtigen nächsten Schritt zur Umsetzung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung hat das französische Wirtschaftsministerium den Start einer Pilotphase für die elektronische Rechnungsstellung angekündigt.

Mit dem geplanten Pilotprojekt, das von Januar bis Juni 2024 laufen wird, wird die Machbarkeit und Effektivität des neuen elektronischen Rechnungsstellungsmodells unter realen Bedingungen getestet. An der Pilotphase werden alle Beteiligten mitwirken, einschließlich des Öffentlichen Rechnungsportals (PPF), der Partnerplattformen (PDPs) und der Steuerzahler.

Die an der Teilnahme an der Pilotphase interessierten Unternehmen müssen ihre Anträge bis zum 26. Juni 2023 einreichen. Nach dem Evaluierungsprozess werden die Teilnehmer über die Ergebnisse informiert. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eignung zu prüfen und sich auf die Einhaltung der kommenden E-Invoicing-Verordnungen vorzubereiten.

Wenn Sie sich an diesem Pilotprogramm beteiligen möchten, bietet OpenText seinen Kunden und Interessenten die Möglichkeit, mit uns zusammenzuarbeiten. Sie können aber auch ihre Einsatzfähigkeit im Hinblick auf das E-Invoicing-Mandat überprüfen, indem sie unseren E-Invoicing Mandate Readiness Check Service nutzen. (Achtung, das hier gibt es bereits in Deutsch. Ich weiß aber nicht, wo es liegt.)

Wenden Sie sich an Ihren OpenText-Kundenbetreuer oder kontaktieren Sie uns hier.

Februar 2023

Aktualisierte technische Leitlinien für die Reform des E-Invoicing-Mandats wurden veröffentlicht.

Am 31. Januar 2023 hat die französische Steuerbehörde (Direction Générale des Finances Publiques - DGFiP) eine weitere Überarbeitung der externen B2B-Spezifikationen im Rahmen der Reform des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht.

Die Überarbeitung umfasst Änderungen für bestimmte Anwendungsfälle der Rechnungsstellung wie Factoring, Lastschriften, Anzahlungen, Rabatte und Margenregelungen. Weitere Zugeständnisse betreffen Änderungen am Verfahren zum Hinzufügen von Anlagen zu einer Rechnung sowie Präzisierungen zu Übermittlungsverfahren und zur Rolle von PDPs.

Die vollständigen Spezifikationen (auf Französisch) können auf der Website der französischen Regierung abgerufen werden.

E-Invoicing Mandat Readiness Check Service für Frankreich: OpenText Professional Services

Angesichts der nahenden Frist für die französische Reform im Jahr 2024 müssen Unternehmen ihre internen Systeme auf die notwendigen und erforderlichen Änderungen vorbereiten. Vielen Unternehmen mangelt es an internen Ressourcen oder an Wissen und Expertise, um zu bewerten, ob sie diese Anforderungen erfüllen können.

Das Team von OpenText Professional Services hat in Zusammenarbeit mit Steuerexperten eine belastbare Methodik entwickelt, um die Ausgangsdaten von Unternehmen mit den veröffentlichten Anforderungen der E-Invoicing- und E-Reporting-Reform zu überprüfen.

Unabhängig davon, ob Unternehmen noch Papier- und PDF-Rechnungen nutzen oder bereits auf eine vollautomatische elektronische Rechnungsstellung umgestiegen sind, werden sie immer auf Lücken zwischen ihrem heutigen Output und den zusätzlichen obligatorischen und bedingten Feldern stoßen, die von der neuen französischen Gesetzgebung gefordert werden.

In Anbetracht der kürzlich von den französischen Behörden veröffentlichten Aktualisierungen wird es immer wichtiger, dass Unternehmen ihre Einsatzbereitschaft überprüfen.

OpenText Professional Services führt eine systematische Analyse der Daten durch, die von der ERP- oder einer anderen Line-of-Business-Anwendung eines Unternehmens erzeugt werden. Dabei werden die Daten auf Konformität mit dem Format und dem Inhalt des geforderten Outputs geprüft.

Im Anschluss an diese Prüfung organisiert OpenText einen Workshop, um die Ergebnisse zu besprechen und über identifizierte Lücken zu beraten. So erhalten Unternehmen die notwendigen Tools, um Risiken und mögliche Konsequenzen richtig einzuschätzen, sowie Anleitungen zur Lösung möglicher Probleme.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Service-Übersicht.

Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei OpenText, um mehr zu erfahren.

Oktober 2022

Aktualisierungen des rechtlichen Rahmens, der FAQs und der Liste der Datenfelder für französische E-Invoicing-Mandate veröffentlicht.

Da das Mandat 2024 in Frankreich immer näher rückt, wurden weitere rechtliche und technische Aktualisierungen vorgenommen.

Die Verordnung Nr. 2022-1299 und der Erlass vom 7. Oktober 2022 über die allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wurden veröffentlicht. Sie bestätigen den Zeitplan für die Einführung und enthalten weitere Einzelheiten zu den Verpflichtungen der zertifizierten Dienstleister (PDPs), den Entwurf des zentralen Verzeichnisses und weitere Informationen über den Regelungsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung.

Die technischen Spezifikationen wurden auch aktualisiert. Sie präzisieren einige neue Datenfelder, die auf elektronischen Rechnungen enthalten sein müssen. Die Liste findet sich auf Seite 16 der aktuellen technischen Spezifikationen (in französischer Sprache). Diese sind auf der Website der Steuerbehörde verfügbar.

Darüber hinaus wurden die FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung/E-Reporting geändert. Dies kann den Unternehmen helfen, die Anforderungen besser zu verstehen. Die neuesten FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich finden Sie hier (auch auf Französisch).

Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Änderungen und zu den Vorschriften in Frankreich für 2024 benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr OpenText-Vertriebsteam. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten für Steuern und elektronische Rechnungsstellung für KMU in Frankreich.

Juli 2022

Die neuesten Spezifikationen für das französische E-Invoicing-Mandat

Das französische E-Invoicing-Mandat wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten. Die Unternehmen haben also noch etwas Zeit, sich vorzubereiten. Im Folgenden werden drei wichtige Aspekte dieser neuen Mandate erläutert.

Zeitplan und Art der Rechnungserstellung

Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Zeitplan für Ausgangs- und Eingangsrechnungen. Wenn es um die Ausstellung von Rechnungen an Ihre Kunden geht, werden die neuen Verpflichtungen für Sie je nach Größe Ihres Unternehmens wirksam. Große Unternehmen müssen ab Juli 2024 alle Rechnungen elektronisch ausstellen, mittelgroße Unternehmen ab Januar 2025 und KMU und Kleinstunternehmen ab Januar 2026.

Verfahren zum Senden und Empfangen elektronischer Rechnungen

Unternehmen haben in Frankreich zwei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Sie können entweder einen akkreditierten privaten Dienstleister (Plateforme de Dématérialisation Partenaire: PDP) nutzen oder direkt das öffentliche Portal für elektronische Rechnungen (Portail Public de facturation - PPF) verwenden.

Auch wenn die Nutzung des PPF kostenlos ist, was natürlich verlockend erscheinen mag, sollten Unternehmen beachten, dass dies nach Angaben der französischen Steuerverwaltung selbst nur einen minimalen Service darstellt.  Das Angebot richtet sich eindeutig an Kleinstunternehmen mit begrenzter technischer Infrastruktur. Damit soll sichergestellt werden, dass eine kostengünstige Basisoption bestehen bleibt. Für KMU und Unternehmen wird die Nutzung eines Dienstleisters wie OpenText empfohlen.

Auf den ersten Blick mag die lange Vorbereitungszeit, die den Unternehmen eingeräumt wurde, genügend Spielraum bieten. Doch während wir diese Zeilen im Juli 2022 schreiben, hat die französische Steuerbehörde immer noch nicht alle wichtigen technischen Details fertiggestellt, nicht alle relevanten Verordnungstexte veröffentlicht und auch nicht alle notwendigen Dekrete erlassen, die erforderlich sind, um den Vorschriften Rechtskraft zu verleihen. Es herrscht also ein Mangel an Gewissheit, der zu Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des Zeitplans führt.

Die schrittweise Einführung dieser Anforderungen scheint zumindest für die meisten Unternehmen noch mehr Zeit zu bieten. Tatsache ist jedoch, dass alle in Frankreich ansässigen Unternehmen ab Juli 2024 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu empfangen.

Das macht durchaus Sinn, da die großen Unternehmen, die in Phase 1 zum Versand elektronischer Rechnungen verpflichtet sind, im Prinzip Rechnungen an Unternehmen jeder Größe ausstellen können. Dies bedeutet jedoch, dass die erste Frist, der 1. Juli 2024, für alle Unternehmen gilt.

In größeren Unternehmen erfolgt die Ausstellung und der Empfang elektronischer Rechnungen häufig über verschiedene Anwendungen, die unterschiedlichen Abteilungen zugeordnet sind - Kreditorenbuchhaltung vs. Rechnungsprüfung, Einkauf/Beschaffung vs. Verkauf, möglicherweise sogar unterschiedliche Anwendungen für die Beschaffung indirekter und direkter Materialien. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass alle Anmeldungen und Verfahren zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.

Format der elektronischen Rechnungen

Die französischen Vorschriften lassen eine Reihe verschiedener Formate für die Ausstellung von Rechnungen zu. Es gibt mehrere strukturierte Formate (UBL, CII usw.), unstrukturierte Formate (natives PDF) oder Hybridformate (Factur-X - die deutsch-französische Zusammenarbeit auf der Grundlage des deutschen ZUGFeRD-Formats). Dies ist auch einer der Bereiche, in denen die direkte Nutzung des öffentlichen Rechnungsportals, wie oben beschrieben, die Möglichkeiten einschränken wird.

Wer sich dafür entscheidet, seine Rechnungen direkt über das PPF-Portal auszustellen, kann nur UBL, CII und Factur-X nutzen. Die Inanspruchnahme eines Dienstleisters ermöglicht es den Unternehmen dagegen, andere strukturierte Formate wie beispielsweise den weit verbreiteten EDIAFCT-Standard zu verwenden.

Die Vielfalt der Formate, die den Dienstleistern zur Verfügung stehen, ist ein großer Vorteil für Unternehmen, die ihre Rechnungen bereits elektronisch ausstellen. Sie können nämlich die bestehenden Formate mit nur geringen Änderungen weiterverwenden. Für Unternehmen, die gerade erst mit der elektronischen Rechnungsstellung starten, bedeutet dies jedoch eine größere Komplexität sowohl bei der Erstellung der Rechnungen als auch beim Empfang und der Integration der verschiedenen Formate in ihre ERP- und Kreditorenbuchhaltungsanwendungen.

Die Wahl eines bestimmten Formats für die Ausstellung oder den Empfang von Rechnungen muss sorgfältig abgewogen werden. Nur so kann das beste Format gefunden werden, das nicht nur den steuerlichen, sondern auch den geschäftlichen und IT-Anforderungen/Zwängen gerecht wird.

Die Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass es zwar viele Möglichkeiten gibt, dies aber nicht zu einer Laissez-faire-Haltung in Bezug auf den Inhalt und die Struktur der Rechnung führt, die immer noch den verbindlichen Richtlinien entsprechen muss.


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Februar 2024: PDP oder nicht PDP, das ist hier die Frage: „Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern, des wütenden Geschicks erdulden oder, sich waffnend gegen eine See von Plagen, durch Widerstand sie enden?“

Das berühmte Selbstgespräch aus Hamlet ist der Kern des Dilemmas des Helden. Und es spiegelt genau dieses Dilemma wider, mit dem sich heute in Frankreich tätige Unternehmen konfrontiert sehen. Die Frage, um die es hier geht, lautet: Soll eine Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) für die bevorstehende französische E-Invoicing-Reform genutzt werden oder nicht?

Akt I: Das Mandat

"Die ganze Welt ist eine Bühne, und alle Männer und Frauen sind nur Spieler." In unserem Stück wird die Bühne von der französischen Regierung vorgegeben, die ab September 2026 die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen im B2B-Bereich vorschreibt. Die Akteure sind natürlich alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und sich an diese neue Realität anpassen müssen.

Akt II: Die Wahl

"Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage". Wollen Sie ein Nutzer eines PDP sein oder nicht? Diese Frage müssen sich die Unternehmen selbst beantworten. Die von den französischen Steuerbehörden registrierte und zugelassene PDP bietet mehr Funktionalitäten und Flexibilität als die öffentliche Plattform (PPF) oder ein regulärer, nicht zertifizierter Dematerialisierungsbetreiber (OD). Sie kann jedes EDI-Format verarbeiten, Archivierungstools bereitstellen und spezifische Geschäftsanwendungen anbieten.

Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) sind staatlich zertifizierte E-Invoicing-Dienstleister. Sie können elektronische Rechnungen direkt beim Dienstleister des Käufers ausstellen und empfangen, ohne den Umweg über das Portal für die öffentliche Rechnungsstellung (PPF). PDPs können elektronische Rechnungen in Standardformate wie Factur-X, UN/CEFACT CII und UBL 2.1 konvertieren, um der EU-Norm zu entsprechen.

  • Dematerialisierungsdienstleister (OD) bieten ähnliche Funktionen wie PDPs, sind aber nicht von der Regierung zertifiziert. Sie können keine elektronischen Rechnungen direkt ausstellen oder empfangen. Stattdessen müssen sie die PPF als Vermittler nutzen, um elektronische Rechnungen ausstellen zu können.

Akt III: Die Überlegungen

"An sich ist nichts weder gut noch böse, das Denken macht es erst dazu." Bei der Entscheidung für oder gegen einen PDP müssen die Unternehmen verschiedene Parameter berücksichtigen: die Art der zu verarbeitenden Rechnungen, Fragen bezüglich der Datenverwaltung, die Beziehungen zwischen Kunden und Lieferanten, die Übertragungsverfahren und die spezifischen Merkmale und Funktionen, die sie möglicherweise benötigen. Auch die Kosten werden ein wichtiges Kriterium sein. Dienstleister, die sich als PDP zertifizieren lassen, haben nämlich beträchtliche zusätzliche Betriebskosten, um ihren PDP-Status zu erlangen und zu erhalten.

Es geht nicht darum, was gut oder schlecht ist, sondern darum, was den Anforderungen des Unternehmens am besten entspricht.

Akt IV: Die Lösung

"Manche werden groß geboren, manche erreichen Größe, und manchen wird Größe aufgedrängt." OpenText ist ein führender Anbieter von E-Invoicing-Lösungen und hat sich um die Rolle des PDP in Frankreich beworben. Die Liste derjenigen Unternehmen, die sich um den Status eines PDP beworben haben, finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde hier.

Natürlich ist die Beantragung des PDP-Status keine Garantie dafür, ihn auch zu erhalten. Außerdem sind die Fristen für den Abschluss der Zertifizierung noch etwas vage. Der PDP-Status wird erst verliehen, wenn die Prüfungen der Interoperabilität mit der öffentlichen PPF-Plattform abgeschlossen sind. Als weltweit agierendes und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen, das seine eigenen Rechenzentren und Support-Infrastrukturen in der Europäischen Union unterhält, ist OpenText jedoch zuversichtlich, den PDP-Status zu erreichen.

OpenText beabsichtigt, in Frankreich sowohl als OD (Dematerialization Operator) als auch als PDP (Partner Dematerialization Platform) aufzutreten, da nicht alle Unternehmen alle Funktionen einer PDP benötigen werden.

Wir bieten außerdem den OpenText e-Invoicing Mandate Readiness Check Service an, um Kunden dabei zu unterstützen, den Output aus ihren ERP-/Finanz-/Buchhaltungssystemen zu bewerten, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen der französischen Gesetzgebung erfüllt.

Durch eine Zusammenarbeit mit OpenText ermöglichen wir Ihnen, Ihre Reise zum E-Invoicing zu einem Erfolg zu machen und das "unentdeckte Land, aus dem kein Reisender zurückkehrt" erfolgreich zu durchqueren.

Akt V: Die Schlussfolgerung

"Ende gut, alles gut". Mit der richtigen Wahl des Partners können Unternehmen einen reibungslosen Übergang zum neuen E-Invoicing-System sicherstellen. Die Frage "To PDP, or not to PDP" wird dann beantwortet sein. Und am Ende ist alles gut, denn alles erfüllt die Anforderungen und die Compliance.

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Unser nächstes Update zu den internationalen Mandaten

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Lesen Sie hier die Chronologie der Reform des E-Invoicing-Mandats in Frankreich.

September 2023

Ein neuer Zeitplan für die Reform der elektronischen B2B-Rechnungsstellung wird vorgeschlagen.

Die im Juli angekündigte Verschiebung des seit langem erwarteten französischen Mandats für die elektronische Rechnungsstellung hat in Frankreich für viel Aufruhr gesorgt. Diese Turbulenzen haben sich auch auf die E-Invoicing-Branche ausgewirkt, die sich bereits auf die Einführung im Jahr 2024 vorbereitet hatte.

Zwei französische Behörden teilen sich die Verantwortung für die neue E-Invoicing-Plattform: Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFIP) und die Agence pour l'informatique financière de l'Etat (AIFE), die Agentur für staatliche Finanzinformationen.) Erst am 14. September 2023 haben sie die Gründe für die Verzögerung erläutert und einen geänderten Zeitplan vorgelegt.

Zurückzuführen ist die Verzögerung in erster Linie auf Probleme bei der Entwicklung der zentralen Plattform der Behörden für die elektronische Rechnungsstellung - dem Portail Public de Facturation (PPF). Das PPF basiert zwar auf der bereits bestehenden Plattform Chorus Pro, die für B2G eingesetzt wird, aber es scheint, dass die Entwicklungsarbeit zur Ausweitung der Nutzung deutlich unterschätzt wurde.

Der nachstehend von der DGFIP und dem AIFE vorgeschlagene neue Zeitplan ist zum jetzigen Zeitpunkt immer noch als vorläufig zu betrachten. Er kann frühestens im Oktober 2023 bestätigt werden, wenn die Regierung den Haushaltsplan 2024 bekannt geben wird.

  • März 2024 - die Registrierung für PDPs (Dienstleister) startet
  • Juli 2024 war der angestrebte Starttermin und wird nun als Zeitraum für die Weiterentwicklung der neuen PPF-Plattform für die elektronische Rechnungsstellung vorgeschlagen.
  • 2025 - Start des Pilotprogramms, das eigentlich bereits im Januar 2024 beginnen sollte
  • 2026-2027 - Einführung der Reform in zwei oder drei Etappen, je nach Größe des Steuerpflichtigen, wie bereits erwähnt.

Zusätzlich bestätigte die Steuerbehörde, dass es einen neuen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Pilotphase geben wird.

OpenText verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Juli 2023

Frankreich verschiebt sein Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen - Das Datum wird noch bekannt gegeben!

In einer Pressemitteilung der französischen Regierung wurde die Einführung der Reform der elektronischen Rechnungsstellung, die ab dem 1. Juli 2024 schrittweise beginnen sollte, verschoben. Jüngste Meldungen deuten jedoch auf eine nachfolgende Verschiebung auf ein zukünftiges Datum hin, das noch bestätigt werden muss.

Der Zeitplan und die Einzelheiten der Aufschiebung werden im Rahmen der Diskussionen um das Haushaltsgesetz für 2024 beraten.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf Französisch hier.

Aktualisierte technische Spezifikationen (v2.3) vorgestellt

Die jüngste Aktualisierung der technischen Spezifikationen (v2.3) wurde kürzlich veröffentlicht.

Obwohl der Beginn des bevorstehenden Mandats verschoben wurde, laufen die Vorbereitungen unbestreitbar weiter. Das zeigt sich an der ständigen Präzisierung der technischen Voraussetzungen und der Weiterentwicklung der Änderungen an der neuen Chorus-Plattform.

Interessierte können die neuesten technischen Spezifikationen auf der offiziellen Website der französischen Regierung hier einsehen.

Mai 2023

Die englischsprachige Version der externen B2B-Spezifikation v2.2 ist jetzt verfügbar.

Die neuesten technischen Leitlinien, Version 2.2, für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen an die Berichterstattung sind in englischer Sprache veröffentlicht worden. Diese Version folgt auf die französische Fassung, die bereits am 31. Januar 2023 veröffentlicht wurde.

Im Vergleich zur Version vom 30. Juni 2022 bringt die Version 2.2 einige bemerkenswerte Verbesserungen. Sie bietet mehr Klarheit über unterschiedliche Anwendungsfälle und behandelt verschiedene Punkte.

Die englische Version der externen B2B-Spezifikation v2.2 ist auf der offiziellen Website hier abrufbar.

Neuer Service zur Registrierung von Plattformen zur Dematerialisierung für PDPs eingerichtet

Im Rahmen der Pläne Frankreichs, zertifizierte Dienstleister zur Unterstützung der neuen E-Invoicing-Reform einzusetzen, wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die französische Steuerbehörde hat einen offiziellen Erlass herausgegeben, der die Einrichtung des Registrierungsdienstes für die Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) beschreibt.

Für die Bewertung der Registrierungsanträge, die Ausstellung und die Erneuerung der Registrierungen der Betreiber von Dematerialisierungsplattformen gemäß Artikel 290 B der Abgabenordnung sind die regionalen Finanzämter von Hauts-de-France und des Departements Nord zuständig. Dieses Departement hat auch die Aufgabe, die Einhaltung der Verpflichtungen für die Partner der Plattformen zur Dematerialisierung und deren Nutzer gemäß den Artikeln 289 bis, 290 und 290 A desselben Gesetzbuchs zu gewährleisten. Zur Erleichterung dieser Vorgänge wurde bei der Finanzdirektion des Departements Hauts-de-France und des Departements Nord ein eigens dafür vorgesehener Dienst mit der Bezeichnung "Dienst für die Registrierung von Plattformen von Partnern der Dematerialisierung" eingerichtet.

Die Einzelheiten dieser Verordnung, die am 1. Mai 2023 in Kraft trat, können auf der offiziellen Website der französischen Regierung hier eingesehen werden.

Die Pilotphase des französischen Mandats wurde für Januar 2024 angekündigt.

Wie wir an dieser Stelle bereits ausführlich erläutert haben, führt die französische E-Invoicing-Reform ein neues CTC-Modell (Continuous Transactions Control) ein. Dieses wird ab Juli 2024 schrittweise eingeführt und stellt neue Anforderungen an alle im Land tätigen Unternehmen.

Im Rahmen des neuen Mandats sind die Steuerpflichtigen gezwungen, ihre inländischen B2B-Rechnungen elektronisch auszustellen und die herkömmlichen Rechnungen auf Papier zu ersetzen. Darüber hinaus werden mit dem Mandat elektronische Meldepflichten für Transaktionsdaten und Zahlungen eingeführt, die einen strafferen und effizienteren Fakturierungsprozess ermöglichen.  Der Zugriff der französischen Steuerbehörden auf die Daten ist nur möglich, wenn sich die Steuerpflichtigen oder die von ihnen beauftragten Dienstleister (PDP) mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) verbinden.

In einem wichtigen nächsten Schritt zur Umsetzung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung hat das französische Wirtschaftsministerium den Start einer Pilotphase für die elektronische Rechnungsstellung angekündigt.

Mit dem geplanten Pilotprojekt, das von Januar bis Juni 2024 laufen wird, wird die Machbarkeit und Effektivität des neuen elektronischen Rechnungsstellungsmodells unter realen Bedingungen getestet. An der Pilotphase werden alle Beteiligten mitwirken, einschließlich des Öffentlichen Rechnungsportals (PPF), der Partnerplattformen (PDPs) und der Steuerzahler.

Die an der Teilnahme an der Pilotphase interessierten Unternehmen müssen ihre Anträge bis zum 26. Juni 2023 einreichen. Nach dem Evaluierungsprozess werden die Teilnehmer über die Ergebnisse informiert. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eignung zu prüfen und sich auf die Einhaltung der kommenden E-Invoicing-Verordnungen vorzubereiten.

Wenn Sie sich an diesem Pilotprogramm beteiligen möchten, bietet OpenText seinen Kunden und Interessenten die Möglichkeit, mit uns zusammenzuarbeiten. Sie können aber auch ihre Einsatzfähigkeit im Hinblick auf das E-Invoicing-Mandat überprüfen, indem sie unseren E-Invoicing Mandate Readiness Check Service nutzen. (Achtung, das hier gibt es bereits in Deutsch. Ich weiß aber nicht, wo es liegt.)

Wenden Sie sich an Ihren OpenText-Kundenbetreuer oder kontaktieren Sie uns hier.

Februar 2023

Aktualisierte technische Leitlinien für die Reform des E-Invoicing-Mandats wurden veröffentlicht.

Am 31. Januar 2023 hat die französische Steuerbehörde (Direction Générale des Finances Publiques - DGFiP) eine weitere Überarbeitung der externen B2B-Spezifikationen im Rahmen der Reform des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht.

Die Überarbeitung umfasst Änderungen für bestimmte Anwendungsfälle der Rechnungsstellung wie Factoring, Lastschriften, Anzahlungen, Rabatte und Margenregelungen. Weitere Zugeständnisse betreffen Änderungen am Verfahren zum Hinzufügen von Anlagen zu einer Rechnung sowie Präzisierungen zu Übermittlungsverfahren und zur Rolle von PDPs.

Die vollständigen Spezifikationen (auf Französisch) können auf der Website der französischen Regierung abgerufen werden.

E-Invoicing Mandat Readiness Check Service für Frankreich: OpenText Professional Services

Angesichts der nahenden Frist für die französische Reform im Jahr 2024 müssen Unternehmen ihre internen Systeme auf die notwendigen und erforderlichen Änderungen vorbereiten. Vielen Unternehmen mangelt es an internen Ressourcen oder an Wissen und Expertise, um zu bewerten, ob sie diese Anforderungen erfüllen können.

Das Team von OpenText Professional Services hat in Zusammenarbeit mit Steuerexperten eine belastbare Methodik entwickelt, um die Ausgangsdaten von Unternehmen mit den veröffentlichten Anforderungen der E-Invoicing- und E-Reporting-Reform zu überprüfen.

Unabhängig davon, ob Unternehmen noch Papier- und PDF-Rechnungen nutzen oder bereits auf eine vollautomatische elektronische Rechnungsstellung umgestiegen sind, werden sie immer auf Lücken zwischen ihrem heutigen Output und den zusätzlichen obligatorischen und bedingten Feldern stoßen, die von der neuen französischen Gesetzgebung gefordert werden.

In Anbetracht der kürzlich von den französischen Behörden veröffentlichten Aktualisierungen wird es immer wichtiger, dass Unternehmen ihre Einsatzbereitschaft überprüfen.

OpenText Professional Services führt eine systematische Analyse der Daten durch, die von der ERP- oder einer anderen Line-of-Business-Anwendung eines Unternehmens erzeugt werden. Dabei werden die Daten auf Konformität mit dem Format und dem Inhalt des geforderten Outputs geprüft.

Im Anschluss an diese Prüfung organisiert OpenText einen Workshop, um die Ergebnisse zu besprechen und über identifizierte Lücken zu beraten. So erhalten Unternehmen die notwendigen Tools, um Risiken und mögliche Konsequenzen richtig einzuschätzen, sowie Anleitungen zur Lösung möglicher Probleme.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Service-Übersicht.

Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei OpenText, um mehr zu erfahren.

Oktober 2022

Aktualisierungen des rechtlichen Rahmens, der FAQs und der Liste der Datenfelder für französische E-Invoicing-Mandate veröffentlicht.

Da das Mandat 2024 in Frankreich immer näher rückt, wurden weitere rechtliche und technische Aktualisierungen vorgenommen.

Die Verordnung Nr. 2022-1299 und der Erlass vom 7. Oktober 2022 über die allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wurden veröffentlicht. Sie bestätigen den Zeitplan für die Einführung und enthalten weitere Einzelheiten zu den Verpflichtungen der zertifizierten Dienstleister (PDPs), den Entwurf des zentralen Verzeichnisses und weitere Informationen über den Regelungsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung.

Die technischen Spezifikationen wurden auch aktualisiert. Sie präzisieren einige neue Datenfelder, die auf elektronischen Rechnungen enthalten sein müssen. Die Liste findet sich auf Seite 16 der aktuellen technischen Spezifikationen (in französischer Sprache). Diese sind auf der Website der Steuerbehörde verfügbar.

Darüber hinaus wurden die FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung/E-Reporting geändert. Dies kann den Unternehmen helfen, die Anforderungen besser zu verstehen. Die neuesten FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich finden Sie hier (auch auf Französisch).

Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Änderungen und zu den Vorschriften in Frankreich für 2024 benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr OpenText-Vertriebsteam. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten für Steuern und elektronische Rechnungsstellung für KMU in Frankreich.

Juli 2022

Die neuesten Spezifikationen für das französische E-Invoicing-Mandat

Das französische E-Invoicing-Mandat wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten. Die Unternehmen haben also noch etwas Zeit, sich vorzubereiten. Im Folgenden werden drei wichtige Aspekte dieser neuen Mandate erläutert.

Zeitplan und Art der Rechnungserstellung

Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Zeitplan für Ausgangs- und Eingangsrechnungen. Wenn es um die Ausstellung von Rechnungen an Ihre Kunden geht, werden die neuen Verpflichtungen für Sie je nach Größe Ihres Unternehmens wirksam. Große Unternehmen müssen ab Juli 2024 alle Rechnungen elektronisch ausstellen, mittelgroße Unternehmen ab Januar 2025 und KMU und Kleinstunternehmen ab Januar 2026.

Verfahren zum Senden und Empfangen elektronischer Rechnungen

Unternehmen haben in Frankreich zwei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Sie können entweder einen akkreditierten privaten Dienstleister (Plateforme de Dématérialisation Partenaire: PDP) nutzen oder direkt das öffentliche Portal für elektronische Rechnungen (Portail Public de facturation - PPF) verwenden.

Auch wenn die Nutzung des PPF kostenlos ist, was natürlich verlockend erscheinen mag, sollten Unternehmen beachten, dass dies nach Angaben der französischen Steuerverwaltung selbst nur einen minimalen Service darstellt.  Das Angebot richtet sich eindeutig an Kleinstunternehmen mit begrenzter technischer Infrastruktur. Damit soll sichergestellt werden, dass eine kostengünstige Basisoption bestehen bleibt. Für KMU und Unternehmen wird die Nutzung eines Dienstleisters wie OpenText empfohlen.

Auf den ersten Blick mag die lange Vorbereitungszeit, die den Unternehmen eingeräumt wurde, genügend Spielraum bieten. Doch während wir diese Zeilen im Juli 2022 schreiben, hat die französische Steuerbehörde immer noch nicht alle wichtigen technischen Details fertiggestellt, nicht alle relevanten Verordnungstexte veröffentlicht und auch nicht alle notwendigen Dekrete erlassen, die erforderlich sind, um den Vorschriften Rechtskraft zu verleihen. Es herrscht also ein Mangel an Gewissheit, der zu Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des Zeitplans führt.

Die schrittweise Einführung dieser Anforderungen scheint zumindest für die meisten Unternehmen noch mehr Zeit zu bieten. Tatsache ist jedoch, dass alle in Frankreich ansässigen Unternehmen ab Juli 2024 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten zu empfangen.

Das macht durchaus Sinn, da die großen Unternehmen, die in Phase 1 zum Versand elektronischer Rechnungen verpflichtet sind, im Prinzip Rechnungen an Unternehmen jeder Größe ausstellen können. Dies bedeutet jedoch, dass die erste Frist, der 1. Juli 2024, für alle Unternehmen gilt.

In größeren Unternehmen erfolgt die Ausstellung und der Empfang elektronischer Rechnungen häufig über verschiedene Anwendungen, die unterschiedlichen Abteilungen zugeordnet sind - Kreditorenbuchhaltung vs. Rechnungsprüfung, Einkauf/Beschaffung vs. Verkauf, möglicherweise sogar unterschiedliche Anwendungen für die Beschaffung indirekter und direkter Materialien. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass alle Anmeldungen und Verfahren zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.

Format der elektronischen Rechnungen

Die französischen Vorschriften lassen eine Reihe verschiedener Formate für die Ausstellung von Rechnungen zu. Es gibt mehrere strukturierte Formate (UBL, CII usw.), unstrukturierte Formate (natives PDF) oder Hybridformate (Factur-X - die deutsch-französische Zusammenarbeit auf der Grundlage des deutschen ZUGFeRD-Formats). Dies ist auch einer der Bereiche, in denen die direkte Nutzung des öffentlichen Rechnungsportals, wie oben beschrieben, die Möglichkeiten einschränken wird.

Wer sich dafür entscheidet, seine Rechnungen direkt über das PPF-Portal auszustellen, kann nur UBL, CII und Factur-X nutzen. Die Inanspruchnahme eines Dienstleisters ermöglicht es den Unternehmen dagegen, andere strukturierte Formate wie beispielsweise den weit verbreiteten EDIAFCT-Standard zu verwenden.

Die Vielfalt der Formate, die den Dienstleistern zur Verfügung stehen, ist ein großer Vorteil für Unternehmen, die ihre Rechnungen bereits elektronisch ausstellen. Sie können nämlich die bestehenden Formate mit nur geringen Änderungen weiterverwenden. Für Unternehmen, die gerade erst mit der elektronischen Rechnungsstellung starten, bedeutet dies jedoch eine größere Komplexität sowohl bei der Erstellung der Rechnungen als auch beim Empfang und der Integration der verschiedenen Formate in ihre ERP- und Kreditorenbuchhaltungsanwendungen.

Die Wahl eines bestimmten Formats für die Ausstellung oder den Empfang von Rechnungen muss sorgfältig abgewogen werden. Nur so kann das beste Format gefunden werden, das nicht nur den steuerlichen, sondern auch den geschäftlichen und IT-Anforderungen/Zwängen gerecht wird.

Die Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass es zwar viele Möglichkeiten gibt, dies aber nicht zu einer Laissez-faire-Haltung in Bezug auf den Inhalt und die Struktur der Rechnung führt, die immer noch den verbindlichen Richtlinien entsprechen muss.


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Update E-Invoicing Mandat in Polen: Einführung auf den 1. Februar 2026 verschoben https://blogs.opentext.com/de/update-e-invoicing-mandat-in-polen-einfuehrung-auf-den-1-februar-2026-verschoben/ Tue, 30 Apr 2024 04:00:00 +0000 https://blogs.opentext.com/update-e-invoicing-mandat-in-polen-einfuehrung-auf-den-1-februar-2026-verschoben/

Das obligatorische nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sollte eigentlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Doch Anfang des Jahres verschob der Finanzminister diesen Termin aus technischen Gründen. Er kündigte an, dass er einen neuen Termin vorlegen werde, sobald die Prüfung abgeschlossen sei.

Dieser Termin liegt nun vor: Die Verpflichtung zur Nutzung des KSeF (Krajowy System e-Faktur ist das nationale System für elektronische Rechnungen) wird erst im Jahr 2026 eintreten. Es wird zwei Termine für die Einführung des nationalen elektronischen Rechnungssystems geben:

  • Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN wird KSeF ab dem 1. Februar 2026 obligatorisch
  • für die übrigen Unternehmen ab dem 1. April 2026.

Das gab der polnische Finanzminister Andrzej Domański am 26. April 2024 bekannt.

Die Entscheidung, die Einführung des KSeF auf den 1. Februar 2026 zu verschieben, wurde nach einer Prüfung des Finanzministeriums getroffen. Laut Minister Domanski haben die Ergebnisse der Prüfung gezeigt, dass das System noch nicht fehlerfrei ist und dass seine Einführung "ein Risiko birgt, die Wirtschaft zu lähmen. Es ist notwendig, eine neue Systemarchitektur zu entwickeln, die es ermöglicht, eine neue Software zu erstellen, die mit der neuen Architektur verbunden ist. Wir fangen fast bei Null an", sagte der Minister.

E-Invoicing in Polen: Anpassung der KseF-Plattform an die ViDA-Vorgaben

Der stellvertretende Finanzminister und Leiter der nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda verwies auch auf das Legislativpaket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, ViDA)" an dem der EU-Rat derzeit arbeitet. Es waren Bedenken aufgekommen, dass nach der Anbindung an die KseF-Plattform weitere Anpassungen auf Unternehmen zukommen, um die aus der ViDA-Initiative resultierenden Vorgaben zu erfüllen. Aus diesem Grunde plant man auch, die Vorgaben der ViDA-Initiative bei der zukünftigen KseF-Systemarchitektur zu berücksichtigen.

Wichtig zu wissen:

  • Der Auditbericht wird nicht vollständig veröffentlicht, da er mit kritischen Infrastrukturen/Sicherheitsfragen zusammenhängt. Es werden nur bestimmte Teile davon veröffentlicht.
  • Es wird versucht, diejenigen Änderungen zu minimieren, die sich auf Unternehmen auswirken würden, die ihre Systeme bereits an die aktuellen KSeF-Anforderungen angepasst haben.
  • Natürlich müssen diese Daten erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gebilligt werden. Solange das aktualisierte Gesetz nicht validiert/unterzeichnet ist, handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. In einem ersten Schritt soll nur das Datum im aktuellen Gesetz geändert werden. In einem zweiten Schritt werden die Behörden Änderungen an den technischen/funktionalen/strafrechtlichen Aspekten vornehmen und sie werden dazu Konsultationen mit den Unternehmen durchführen.

Wir empfehlen: Setzen Sie Ihre Implementierungsprojekte so fort, wie sie vor der Ankündigung der erneuten Verschiebung geplant waren, um von den Kosteneinsparungen, den Verbesserungen bei der Datenverarbeitung und den beschleunigten Zahlungen zu profitieren.

Weitere Informationen:

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Das obligatorische nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sollte eigentlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Doch Anfang des Jahres verschob der Finanzminister diesen Termin aus technischen Gründen. Er kündigte an, dass er einen neuen Termin vorlegen werde, sobald die Prüfung abgeschlossen sei.

Dieser Termin liegt nun vor: Die Verpflichtung zur Nutzung des KSeF (Krajowy System e-Faktur ist das nationale System für elektronische Rechnungen) wird erst im Jahr 2026 eintreten. Es wird zwei Termine für die Einführung des nationalen elektronischen Rechnungssystems geben:

  • Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN wird KSeF ab dem 1. Februar 2026 obligatorisch
  • für die übrigen Unternehmen ab dem 1. April 2026.

Das gab der polnische Finanzminister Andrzej Domański am 26. April 2024 bekannt.

Die Entscheidung, die Einführung des KSeF auf den 1. Februar 2026 zu verschieben, wurde nach einer Prüfung des Finanzministeriums getroffen. Laut Minister Domanski haben die Ergebnisse der Prüfung gezeigt, dass das System noch nicht fehlerfrei ist und dass seine Einführung "ein Risiko birgt, die Wirtschaft zu lähmen. Es ist notwendig, eine neue Systemarchitektur zu entwickeln, die es ermöglicht, eine neue Software zu erstellen, die mit der neuen Architektur verbunden ist. Wir fangen fast bei Null an", sagte der Minister.

E-Invoicing in Polen: Anpassung der KseF-Plattform an die ViDA-Vorgaben

Der stellvertretende Finanzminister und Leiter der nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda verwies auch auf das Legislativpaket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, ViDA)" an dem der EU-Rat derzeit arbeitet. Es waren Bedenken aufgekommen, dass nach der Anbindung an die KseF-Plattform weitere Anpassungen auf Unternehmen zukommen, um die aus der ViDA-Initiative resultierenden Vorgaben zu erfüllen. Aus diesem Grunde plant man auch, die Vorgaben der ViDA-Initiative bei der zukünftigen KseF-Systemarchitektur zu berücksichtigen.

Wichtig zu wissen:

  • Der Auditbericht wird nicht vollständig veröffentlicht, da er mit kritischen Infrastrukturen/Sicherheitsfragen zusammenhängt. Es werden nur bestimmte Teile davon veröffentlicht.
  • Es wird versucht, diejenigen Änderungen zu minimieren, die sich auf Unternehmen auswirken würden, die ihre Systeme bereits an die aktuellen KSeF-Anforderungen angepasst haben.
  • Natürlich müssen diese Daten erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gebilligt werden. Solange das aktualisierte Gesetz nicht validiert/unterzeichnet ist, handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. In einem ersten Schritt soll nur das Datum im aktuellen Gesetz geändert werden. In einem zweiten Schritt werden die Behörden Änderungen an den technischen/funktionalen/strafrechtlichen Aspekten vornehmen und sie werden dazu Konsultationen mit den Unternehmen durchführen.

Wir empfehlen: Setzen Sie Ihre Implementierungsprojekte so fort, wie sie vor der Ankündigung der erneuten Verschiebung geplant waren, um von den Kosteneinsparungen, den Verbesserungen bei der Datenverarbeitung und den beschleunigten Zahlungen zu profitieren.

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